Ströck und Mann dürfen im günstigen Gewerbe-KV bleiben

Die Großbäcker Ströck und Mann zahlen Kollektivvertrag für Kleinbäckerein.
Bezahlung nach Großbäcker-Kollektivvertrag bleibt Mitarbeitern weiter verwehrt.

Die Wiener Bäcker Ströck und Mann haben sich im Clinch mit der Gewerkschaft erneut durchgesetzt: Sie dürfen weiter den Gewerbe-Kollektivvertrag anwenden und fallen nicht unter den deutlich teureren Großbäcker-KV. Das Wirtschaftsministerium hat diese Rechtssache am 15. Dezember 2015 per Bescheid entschieden, die Gewerkschaft hat Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Streit zieht sich

Ströck und Mann dürfen im günstigen Gewerbe-KV bleiben
ABD0053_20141205 - Brezen liegen am 05.12.2014 in München (Bayern) in einem Korb in einer Bäckerei. Jede fünfte Breze enthalte zu viel Aluminium, erklärte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen, das Aluminium gelangt über die Backbleche in die Brezen. Foto: Tobias Hase/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Der Streit um die Fachverbandszuordnung von Ströck und Mann zieht sich schon seit Jahren und dreht sich um die Frage, wie hoch der Anteil der industriellen Produktion bei den beiden Wiener Bäckern ist. Die sozialpartnerschaftlich eingerichtete "Paritätische Ausschuss" konnte sich in dieser Causa weder auf Landesebene noch auf Bundesebene einigen.

Das Wirtschaftsministerium ließ als Entscheidungsgrundlage nun ein "umfangreiches gewerbetechnisches Gutachten" erstellen. Bei Ströck und Mann würden die Merkmale für gewerbliche Produktion eindeutig jene der industriellen Fertigung überwiegen, geht daraus hervor.

Anker will wechseln

Der umsatzstärkste österreichische Großbäcker Ölz aus Vorarlberg und der Wiener Bäcker Anker müssen den Großbäcker-KV anwenden, der Backwarenerzeuger Resch&Frisch aus Oberösterreich fällt unter den Gewerbe-KV. Der neue Anker-Mehrheitseigentümer Erhard Grossnigg will nun auch in den billigeren Gewerbe-KV wechseln.

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