Ströck und Mann dürfen im günstigen Gewerbe-KV bleiben
Die Wiener Bäcker Ströck und Mann haben sich im Clinch mit der Gewerkschaft erneut durchgesetzt: Sie dürfen weiter den Gewerbe-Kollektivvertrag anwenden und fallen nicht unter den deutlich teureren Großbäcker-KV. Das Wirtschaftsministerium hat diese Rechtssache am 15. Dezember 2015 per Bescheid entschieden, die Gewerkschaft hat Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Streit zieht sich
Das Wirtschaftsministerium ließ als Entscheidungsgrundlage nun ein "umfangreiches gewerbetechnisches Gutachten" erstellen. Bei Ströck und Mann würden die Merkmale für gewerbliche Produktion eindeutig jene der industriellen Fertigung überwiegen, geht daraus hervor.
Anker will wechseln
Der umsatzstärkste österreichische Großbäcker Ölz aus Vorarlberg und der Wiener Bäcker Anker müssen den Großbäcker-KV anwenden, der Backwarenerzeuger Resch&Frisch aus Oberösterreich fällt unter den Gewerbe-KV. Der neue Anker-Mehrheitseigentümer Erhard Grossnigg will nun auch in den billigeren Gewerbe-KV wechseln.
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