Streit um Grauzone im Tourismus

Gastronomen wollen sicherstellen, dass Familienmitglieder unbürokratisch mitarbeiten dürfen.
Wenn die Tochter kurzhand aushilft, kann das dem Wirt eine Strafe einbringen.

Wenn die Mutter oder Tochter eines Wirtes kurz beim Ausschenken hilft, weil die Gaststube überfüllt ist und jede freie Hand gebraucht wird, kann das teuer werden. Dann, wenn Kontrolleure die Anmeldungen der Mitarbeiter prüfen.

Der Lesachtaler Bauer, Wirt und Bürgermeister Johann Windbichler kann davon ein Lied singen. Seine Tochter, die eigentlich in Innsbruck studiert, hat beim Kirtag im Betrieb der Eltern ausgeholfen – ausnahmsweise und ohne Anmeldung. Deswegen hätte Windbichler knapp 400 Euro Strafe zahlen müssen. "Ich habe nicht gezahlt, fast ein Dreivierteljahr bis vor dem Verwaltungssenat gekämpft und schließlich recht bekommen", sagt er. Trotzdem ärgert ihn der Vorfall noch immer. "Da sind Theoretiker am Werken, die von der Realität keine Ahnung haben."

Am Mittwoch sind die Regelungen zur Mithilfe von Familienmitgliedern in Tourismusbetrieben Thema im Tourismusausschuss. Der ÖVP-Abgeordnete Gabriel Obernosterer, selbst Wirt und Hotelier, fordert Rechtssicherheit für seine Branchenkollegen. Derzeit gibt es zwar eine Richtschnur, wonach bei der Mitarbeit von Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten, Kindern und Eltern eher davon ausgegangen wird, dass es bei unentgeltlicher Mitarbeit keine Versicherungspflicht gibt. Entschieden wird aber immer im Einzelfall.

Bürgerinitiative

Obernosterer fordert "klare Regelungen". Er will, sofern es diese nicht bis zum Frühjahr gibt, eine Bürgerinitiative starten. "Die Gespräche dazu sind noch im Laufen", heißt es dazu aus dem Sozialministerium.

Von den österreichweit 90.0000 Hotellerie- und Gastronomiebetrieben sind laut Obernosterer drei Viertel Familienbetriebe.

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