Zollspediteure fühlen sich vom Fiskus verfolgt

Zollspediteure fühlen sich vom Fiskus verfolgt
Haftungsfalle: Steuernachzahlung für Kunden.

Johann Luxbauer, Zollspediteur aus Suben/OÖ, hat eine Steuerschuld von 450.000 Euro. Er weigert sich, den Betrag an den Fiskus abzuführen und will seinen Fall "bis zum Europäischen Gerichtshof bringen", wie er dem KURIER erzählt. Er fühlt sich als Opfer einer von der österreichischen Finanz zu strikt ausgelegten EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Warenverkehr. Juristische Gutachten sollen dies belegen.

Luxbauer hat als Dienstleister für eine französische Firma eine Textil-Lieferung aus der Türkei in Österreich zollrechtlich abgefertigt. Die Einfuhr-Umsatzsteuer (EUst) wurde mit null fixiert, weil der französische Abnehmer beim Eintreffen der Lieferung die Ware in Frankreich versteuern muss. Dies geschah jedoch nicht, weshalb Luxbauer voll in die "Haftungsfalle" tappte und der österreichischen Finanz jetzt die EUSt. von 450.000 Euro nachzahlen soll. Dies sieht der "umsatzsteuerliche Grenzausgleich" vor.

Luxbauer soll zahlen, obwohl der Steuerbetrug in Frankreich passierte und er beweisen konnte, dass die Ware Österreich verlassen und der französische Abnehmer die Ware übernommen hat. "Ich habe alle Dokumente geprüft, mir nichts zuschulden kommen lassen. Wie kann ich wissen, dass der Kunde die Steuer nicht abführen wird?", fragt Luxbauer und fühlt sich vom Fiskus verfolgt. "Die Zollfahnder holen sich ein Körberlgeld, weil wir greifbar sind." Hätte er die Ware nämlich in Deutschland abgefertigt, wäre die Finanz nicht auf ihn, sondern auf den Franzosen losgegangen. In Deutschland gibt es nämlich einen Vertrauensschutz (Spediteur handelt im Namen und auf Rechnung des Empfängers und haftet nicht für unrichtige Angaben oder Abgabenschuld des Kunden, Anm.)

Luxbauer sei kein Einzelfall, zahlreiche andere Zollspediteure hätten in den vergangenen Jahren ebenfalls herbe Steuernachzahlungen bekommen, weiß Interessensvertreter Karl Hannl und fordert dringend eine Angleichung an Deutschland.

Existenzfrage

Für Abfertigungsstandorte wie Suben werde der Wettbewerbsnachteil gegenüber den Nachbarländern zunehmend zur Existenzfrage. Zwar gebe es auch schwarze Schafe in der Branche, aber man dürfe nicht alle pauschal kriminalisieren, meint Luxbauer.

Die obersten Branchenvertreter in der Wirtschaftskammer wollen die Causa demnächst bei Finanzminister Hans Jörg Schelling vorbringen. Dort weist man den Vorwurf der Falschauslegung von EU-Gesetzen zurück: "Wir setzen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie korrekt und unionskonform um", so ein Sprecher.

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