Maler und Friseure begrüßen Pauschalierung
Es ist schon sehr viel Zettelwirtschaft, die sich im Laufe eines Geschäftsjahres im Betrieb so ansammelt. „Allein im Bereich der Kfz-Werkstätten müssen wir mehr als 400 Gesetzesbestimmungen und Regelungen beachten“, sagt Konrad Seidl, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKÖ).
Die von Finanzministerin Maria Fekter angekündigte Ausgabenpauschalierung für Kleinstbetriebe mit einem Umsatz von bis zu 255.000 Euro stößt daher auf großes Wohlwollen. „Das würde für 70.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe zu massiven Verwaltungsvereinfachungen in der Buchhaltung führen“, erläutert Steindl. Die Pauschalierung käme vor allem Dienstleistern wie Friseuren, aber auch Malerbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern entgegen. Der gerade in Ausarbeitung befindliche Fekter-Vorschlag sieht vor, die seit Jahresbeginn gültige neue Gaststättenpauschalierung auf alle Betriebe mit weniger als 255.000 Euro Jahresumsatz auszudehnen. Nimmt ein Betrieb alle drei möglichen Pauschalierungen in Anspruch, können 20 Prozent der Betriebsausgaben steuermildernd geltend gemacht werden. Den befürchteten Steuerausfall würde es deshalb nicht geben, glaubt Steindl, 40 Prozent der 122.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe schrieben ohnehin keine Gewinne. In der Branche sind nach einem leichten Umsatzminus im Vorjahr die Konjunktur-Erwartungen für 2013 eher gedämpft.
Gastronomie
Die Gastronomen sind mit der Ausgabenpauschalierung zufrieden. „Sie ist einfach und gilt nun für das ganze Gastgewerbe“, erläutert Thomas Wolf vom Fachverband der Gastronomie. Eissalons, Würstelstände oder Konditoreien waren bisher ausgenommen. Statt 7200 Gastrobetriebe trifft die Verordnung nun 11.000.
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