Steuer für leichte Wohnmobile sinkt: Es zählt Leistung statt CO2
Mit 1. Juni sinkt die Steuer für Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht (Aufbauart SA) und einem Basisfahrzeug der Klasse N. In Zeiten des Klimawandels werden für die Steuerbemessung nicht mehr die CO2-Emissionen herangezogen, sondern nur die Leistung des Verbrennungsmotors in kW.
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Bezahlte Steuer per Gutschrift oder Rückzahlung retour
Die Versicherungssteuer, die für den Zeitraum ab 1. Juni 2023 bereits gezahlt wurde, ist in Form einer Gutschrift oder Rückzahlung automatisch durch die Versicherung zu berichtigen, so der ÖAMTC.
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Für Wohnmobile, die ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden und die nicht auf einem Basisfahrzeug der Klasse N aufbauen, gilt weiterhin die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw (M1).
"Campingbusse wie VW California, Ford Custom Nugget, Mercedes Marco Polo und weitere, deren Basis ein Pkw ist, werden also weiterhin wie Pkw besteuert", so der Club.
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