"Steirischer Hopfen" darf nur aus Slowenien kommen

"Steirischer Hopfen" darf nur aus Slowenien kommen
Südliche Nachbarn sichern sich EU-Patent. Österreichische Bierhersteller dürfen künftig aber mit "Hopfen aus der Steiermark" werben.

Steirischer Hopfen darf künftig nicht mehr auf heimischen Produkten stehen: Slowenien hat sich nämlich das EU-Patent für die Namensbezeichnung "Stajerski hmelj" - zu deutsch "steirischer Hopfen" - gesichert. Wo "steirischer Hopfen" draufsteht, darf per EU-Spruch ausnahmslos nur mehr slowenischer drin sein, schreibt die Steirische Wirtschaft in der am Freitag erschienenen Ausgabe.

In Slowenien hat der Hopfenanbau eine lange Tradition, vor allem in der ehemaligen Untersteiermark, die noch heute von den Slowenen Stajerska genannt wird. Nun haben sich die südlichen Nachbarn das Patent auf die slowenische Bezeichnung des steirischen Hopfens gesichert - inklusive der Übersetzungen. Darunter fällt etwa auch "Styrian Hops", das bisher auf den Export-Bieren der steirischen Hersteller stand.

Bezeichnung "Hopfen aus der Steiermark" erlaubt

Bei der Landwirtschaftskammer Steiermark hieß es am Freitag, dass man sich mit den Slowenen geeinigt habe. Die regionale Herkunft bleibe besichert. Auf der Bierflasche stehe künftig weiterhin "Hopfen aus der Steiermark" oder "Hopfen aus der Südsteiermark". Mit den slowenischen Verantwortungsträgern wurde in "guten Gesprächen vereinbart, dass heimischer Hopfen auf der Bierflasche weiterhin so bezeichnet werden darf", hieß es in einer Aussendung.

Brauunion bezieht Hopfen aus Leutschach

Hopfen wird in der Steiermark von 13 Landwirten im Raum Leutschach auf einer Fläche von rund 95 Hektar im Vertragsanbau erzeugt. Die Brauunion hat im vergangenen Jahr den Vertragsanbau mit den steirischen Hopfenbauern auf weitere sieben Jahre gesichert.

Die Kammer betonte, sie unterstütze die Vereinfachung bei der Zuerkennung des EU-Herkunftsschutzes: "Bevor ein regionales Produkt von der EU den Herkunftsschutz zuerkannt bekommt, ist auch in Österreich oft ein jahrelanges Verfahren erforderlich." Die Landwirtschaftskammer will eine Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren sowie eine besondere Rücksichtnahme bei grenzüberschreitenden Anbaugebieten. Um diese Erleichterungen durchzusetzen und die Antragsteller bei der Umsetzung des EU-Herkunftsschutzes zu unterstützen, haben die neun Landes-Landwirtschaftskammern Österreichs gemeinsam mit den Vereinigungen der geschützten Produkte den "Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel" ins Leben gerufen. Dieser hat im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen.

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