Die Eckpunkte: Das Stammkapital soll bei der „FlexKapG“ nach derzeitigem Diskussionsstand nur 10.000 Euro (statt 35.00 wie bei der GmbH) betragen. Flexibler soll die neue Rechtsform etwa bei Kapitalerhöhungen werden, indem (analog zur AG) vorher genehmigtes Kapital schneller abgerufen werden kann.
Vonseiten der Gewerkschaft kommen jedoch Bedenken gegen die „FlexKapG“, unter anderem was die Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen angeht. Aktuell laufe die Konstruktion auf „vage Zusagen“ statt echter Beteiligungen hinaus, hört man auch von Juristenseite.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die befürchtete „deutliche Verschlechterung“ der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat. Eine Aufsichtsratspflicht würde erst ab 300 Beschäftigten gelten. Demgegenüber müsse bei einer Aktiengesellschaft unabhängig von der Beschäftigtenzahl immer ein Aufsichtsrat mit Belegschaftsvertretern installiert werden.
Zusätzlich zur „FlexKapG“ soll die „kleine AG“ kommen. Die Vorteile sind: Die Rechtsform ist auch im Ausland bekannt. Als Mindestkapital sind 25.000 Euro vorgesehen (statt 70.000 wie bei der „normalen“ AG). Die Gründung und alle Dokumente kann in Englisch erfolgen, was es Auslandsinvestoren unter anderem erleichtern soll, nach Österreich zu kommen. Last but not least sollen die Gründer zwischen dem Vorstand-Aufsichtsrat-System und einem reinen Verwaltungsrat-System (nach Schweizer-Vorbild) wählen können.
Gründungshürden
Eine zeitgemäße Gesellschaftsform sei ein wichtiges Außensignal für den Wirtschaftsstandort, sagt Lisa-Marie Fassl, Regierungsbeauftragte für Start-ups. „Wir müssen es schaffen, dass mehr Unternehmen bei uns gründen und auch hier bleiben, dazu trägt auch die Rechtsform bei.“ Ganz wichtig ist ihr die Mitarbeiterbeteiligung. Sie helfe Start-ups gute Mitarbeiter, die bei Konzernen viel mehr verdienen könnten, überhaupt erst zu finden und an sich zu binden. „Ansonsten könnten sich Start-ups diese Leute niemals leisten.“ Wenn ein Start-up erfolgreich ist und an die Börse geht, sei es nur fair, nicht nur die Investoren, sondern auch die Mitarbeiter daran zu beteiligen. Sie würden schließlich auch das Risiko mittragen. „Da braucht es rechtlich abgesicherte Lösungen“, etwa eine Beteiligung über stimmrechtslose Vorzugsaktien. Einen schlechten Ruf als Gründerland hat Österreich laut Fassl auch, weil es bis dato nicht möglich ist, wenn gewünscht in englischer Sprache ein Unternehmen zu gründen. Das sei nicht mehr zeitgemäß
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