Startvorteil für Firmengründer

Startvorteil für Firmengründer
Neue Rechtsformen. Das Justizressort plant für Start-ups die „Flexible Kapitalgesellschaft“ und die „kleine AG“. Details sind noch offen, schon regt sich Kritik. Die Gewerkschaft sorgt sich z. B. um Mitspracherechte

Lange wird schon verhandelt, im Herbst soll der Gesetzesentwurf für die neuen Rechtsformen für Unternehmensgründer und Start-ups endlich präsentiert werden.

Bemühungen, unter dem Titel „Austrian Limited“ eine attraktive Gesellschaftsform mit minimalem Startkapital für Neugründer zu etablieren, sind gescheitert. Daran seien nicht nur teils überzogene Forderungen aus der Start-up-Szene schuld, heißt es. Sie forderte Firmengründungen mit nur einem Euro zu ermöglichen. Auch stellte sich heraus, dass der Name „Austrian Limited“ bereits von einem Verlag besetzt war.

Nun wird unter dem neuen Titel „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder kurz „FlexKapG“ ein neuer Anlauf des Justizressorts unternommen, doch noch eine für Neugründer attraktive Gesellschaftsform zu finden. Parallel dazu soll auch im Aktienrecht als Neuerung die „kleine AG“ verankert werden.

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