Stadler Rail kämpft um entzogenen ÖBB-Großauftrag

Züge der ÖBB.
Schweizer Zughersteller will nach Neuausschreibung "sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen".

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) kommen mit ihrer Beschaffung außer Takt - aufgrund eines Formfehlers müssen sie einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zufolge eine Ausschreibung wiederholen. Der Schweizer Zughersteller Stadler Rail wehrt sich vehement gegen die Neuvergabe und will nun "sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen", wie das Unternehmen am Freitag mitteilte.

Die ÖBB wollen die Rahmenvereinbarung für die Lieferung von bis 186 Doppelstockzügen neu ausschreiben, so Stadler. Ursprünglich wurde der Auftrag, der früheren Medienberichten zufolge 400 Mio. Euro schwer sein soll, an den Schweizer Anbieter vergeben worden. Mitte September hatte allerdings das österreichische Bundesverwaltungsgericht einen Rekurs von Konkurrent Alstom wegen eines Formfehlers gutgeheißen und den Zuschlag an den Ostschweizer Zughersteller für nichtig erklärt.

Bedauern

"Man bedaure den Entscheid der ÖBB außerordentlich", heißt es in einer Mitteilung von Stadler vom Freitag. Das Angebot sei von der ÖBB als rechtsgültig sowie kommerziell und technisch am besten bewertet worden.

Das Gericht war durch einen Einspruch des bereits aus dem Verfahren ausgeschlossenen Mitbieters Alstom tätig geworden. Laut Stadler sind allerdings sämtliche von Alstom angeführten Punkte vom Gericht abgewiesen worden.

Gezwungen zur Ausschreibung

Die ÖBB hätten nun aber mitgeteilt, dass sie durch den erstinstanzlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen seien, den Zuschlag an Stadler zu widerrufen. Die Ausschreibung solle deshalb wiederholt werden.

Stadler Rail hatte den Großauftrag der ÖBB wegen einer Unterschriftenpanne nicht erhalten. Grund dafür war die fehlerhafte Prüfung des Angebots durch die ÖBB gewesen, hieß es in der österreichischen Presse dazu. Stadler habe das Angebot mit einer Schweizer Version einer digitalen Signatur unterzeichnet, die von der EU und Österreich nicht anerkannt werde.

Elektronische Signatur

Die durch das österreichische Bundesverwaltungsgericht als angeblicher Formfehler erklärte elektronische Signatur sei von den zuständigen internationalen Behörden anerkannt und von Stadler schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet worden, schreibt dazu Stadler weiter. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote seien damit gewonnen worden, so etwa auch ein Auftrag der ÖBB über die Lieferung von Rettungszügen vom Jänner 2021.

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