Staatsbank verliert gegen Ex-Mitarbeiter

Staatsbank verliert gegen Ex-Mitarbeiter
Der langjährige Bereichsleiter der Hypo-Alpe-Adria-Bank klagte gegen seine fristlose Entlassung.

Die Hypo-Alpe-Adria-Bank hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter vor Gericht den Kürzeren gezogen: Der langjährige Bereichsleiter Dieter Malle klagte gegen seine fristlose Entlassung im September 2010 und bekam vor dem Klagenfurter Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz recht.

Denn in allen drei Kreditfällen, in denen die Hypo dem Ex-Bereichsleiter Untreue und Pflichtverletzung vorgeworfen hatte, sei dieser schuldlos, begründet Richter Ernst Fister sein Urteil. Spannend ist der Spruch des Richters vor allem wegen der unüblich scharfen Kritik an den Gutachten, auf die sich die Hypo berief. „Eine strafrechtliche Würdigung steht dem Gutachter nicht zu“, so der Richter. Genau dieses Recht haben sich die Gutachter in vielen Hypo-Verfahren herausgenommen. Die Sachverständigen werden in Strafprozessen von der Staatsanwaltschaft – also von der Anklage – bestellt.

Privatgutachten der Beschuldigten werden im Prozess nicht zugelassen, die Gutachten der Ankläger werden damit direkt im Urteil umgesetzt – ein Problem, das inzwischen zu heftigen Diskussion innerhalb der Richterschaft geführt hat. Im Fall des entlassenen Hypo-Mitarbeiters etwa hat Gutachter Josef Schima festgestellt, dass die Aufstockung eines Kredits an das kroatische Hotel Porto um 1,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei. Der Richter wirft Schima vor, das wirtschaftliche Umfeld zum Zeitpunkt der Kreditvergaben gar nicht berücksichtigt zu haben. Der Tourismus in Kroatien habe damals einen enormen Aufschwung genommen.

Im Fall des zweiten Kredits an die kroatische Gruppe Jadranska Razvoj widerspricht sogar die Staatsanwaltschaft „ihrem Gutachter“ und sagt, dass entgegen dessen Ausführungen der Kredit sehr wohl vertretbar war.

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