Sprit-Konzerne unter Kartellverdacht

Besonders weit klaffen laut Studie Herstellerangaben und Realität bei deutschen Autos auseinander. Bei BMW, Audi und Mercedes liegen die Abweichungen über dem Durchschnitt.
Die Wettbewerbsbehörde startet eine formelle Untersuchung der Mineralölbranche. Es werden Preisabsprachen vermutet.

Die vielen Beschwerden der Autofahrer über zu hohe Treibstoffpreise und fehlenden Wettbewerb auf dem Tankstellenmarkt zeigen Wirkung: Die Bundeswettbewerbsbehörde startet kommende Woche eine formelle Untersuchung der Mineralölbranche, kündigte deren Chef Theodor Thanner an.

Es gebe einige Verdachtsmomente, die auf mögliche Preisabsprachen oder unerlaubte Kartellbildungen hinwiesen, sagte Thanner. Drei Ökonomen der Behörde würden diesen Vorwürfen nun nachgehen und die Mineralölunternehmen unter die Lupe nehmen. Im Gegensatz zu bisherigen Branchenuntersuchungen ist das dieses Mal nicht freiwillig.

"Unternehmen, die die benötigten Informationen nicht herausgeben wollen, müssen mit einer Bußgeldzahlung rechnen", betonte der oberste Wettbewerbshüter. Auch Hausdurchsuchungen seien möglich. Thanner erwartet, dass erste Ergebnisse in der Frage der Preisabsprachen im Herbst vorliegen werden. Sollte sich der Verdacht erhärten, geht der Fall ans Kartellgericht, das die Unternehmen mit Geldstrafen bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes belangen kann.

Tankstellenpächter

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf der Stellung der "unabhängigen Tankstellenpächter". Sollten die Prüfer Unterlagen finden, wonach diese Pächter nicht eigenständig agieren, sondern dem Preisdiktat der Mineralölkonzerne unterliegen, könnte das als Preisabsprache gewertet werden. "Die Pächter haben keine Strafe zu befürchten. Sie sind die Ärmsten in der Vertriebskette", unterstrich Thanner.

Zweitwichtigster Punkt der Untersuchung ist die Frage, ob es zwischen den Mineralölkonzernen Verflechtungen oder Abhängigkeiten gibt – etwa in der Ölförderungen oder in der Lieferung. Das könnte auf ein Kartell hinweisen.

Die Endergebnisse der Untersuchung sollen in einem Jahr vorliegen.

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