Sparprogramm für den Schutz der Konsumenten

Die steigenden Ausgaben des VKI wurden in den vergangenen Jahren nicht abgegolten
Der VKI muss Produkttests und Klagen wegen Geldmangels reduzieren.

Papier ist geduldig. Im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP wurde festgehalten, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Zukunft auch von der Republik mitfinanziert wird. Der Aufgabenbereich des VKI wird immer umfangreicher, die Produkttests immer teurer und die Personalkosten steigen. Daher will der VKI von der Republik zwei Millionen Euro im Jahr. "Der Verein ist nicht überschuldet, aber irgendwann geht es sich finanziell nicht mehr aus", unterstützt die Leiterin der Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer, Gabriele Zgubic, den Plan.

Doch aus der staatlichen Finanzierung wird nichts werden. Die Konsequenzen sind leicht erklärt: Der VKI wird in Zukunft weniger Produkte testen und weniger Klagen im Interesse der Konsumenten einbringen.

Bußgelder

Die zusätzlichen Mittel für den VKI sollen laut Koalitionspakt über Strafen finanziert werden, die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängt werden. Laut Homepage der BWB betrugen die Geldbußen 2014 rund 22 Millionen Euro. Diese Strafen werden gemäß Budgetgesetz als Einnahmen des Justizministeriums verbucht. Das Justizressort müsste also aus seinem Budget einen Verein unterstützen, der vor Gericht gegen Unternehmen prozessiert. Doch das verbieten die Regeln der Compliance.

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum das Justizressort nicht zahlen will. Das Finanzministerium ist nicht bereit, dem Justizministerium die Subvention für den VKI abzugelten. Derartige Ausgaben "fallen in die Verantwortung des jeweiligen Ressorts", bekräftigt ein Sprecher des Finanzministeriums. Das Justizressort müsste daher die Mittel für Bewährungshilfe, Sachwalterschaften oder Opferschutz kürzen.

Hintergrund der vertrackten Situation ist die Konstruktion des VKI, der 1961 von den Sozialpartnern als gemeinnütziger Verein gegründet wurde. Bundeswirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer sind ausgetreten und zahlen nicht mehr mit. Es gibt Unternehmen, die keine Freude damit haben, dass ihre Interessensvertretung den VKI mitfinanziert. Auch der ÖGB wird sich verabschieden. Beim Konsumentenschutz handle es sich um eine Aufgabe der Hoheitsverwaltung, lautet die Begründung für die Austritte.

Dass für Konsumentenschutz zuständige Sozialministerium verweist beim Thema VKI-Finanzierung auf den Koalitionspakt. Doch der VKI kann nur dann klagen, wenn das Sozialressort die Ausfallshaftung für die Prozesse übernimmt und sich an den Kosten beteiligt. Auch wenn der VKI offiziell ein Verein der Sozialpartner ist, entscheidet der Sozialminister darüber, welche Unternehmen geklagt werden und welche nicht.

Jahresergebnis 2014

Die Einnahmen des VKI betrugen 12,6 Mio. Euro. Rund 75 Prozent davon entfielen auf Mitgliedsbeiträge und Erlöse (Magazin Konsument). Die öffentlichen Zuschüsse und Subventionen betrugen knapp unter 2,5 Mio. Euro. Das ergab einen Gewinn von 94.556 Euro. 2013 betrug der Verlust 176.877 Euro.

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