Sommerjob bei der Post: Gericht hält 821 Euro brutto für genug

Rund 2000 Ersatzkräfte stellt die Post im Sommer ein
Arbeiterkammer blitzte mit Klage wegen "sittenwidriger Unterentlohnung" beim OGH ab. Post zahlt inzwischen mehr.

„Mit einem Ferialjob bei der Post verbringst du deinen Sommer an der frischen Luft statt im Büro“: Um die vielen Urlaubsausfälle zu kompensieren, wirbt die österreichische Post jedes Jahr rund 2000 Sommerersatzkräfte in ganz Österreich an.

Weil die Post den überwiegend Schülern und Studenten für eine 40-Stunden-Woche als Zusteller nur je 821,20 Euro brutto bezahlt, zog die Arbeiterkammer Tirol (AK) 2017 vor Gericht. „Sittenwidrige Unterentlohnung“, lautete der Vorwurf, schließlich erledige die Ersatzkraft im wesentlichen Kernbereich die gleichen Aufgaben als ein dauerhaft beschäftigter Zusteller. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für einen Vollzeit-beschäftigten Briefzusteller ist mit 1501,81 Euro fast doppelt so hoch. Ersatzkräfte sind vom Post-Kollektivvertrag ausgenommen und werden nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) entlohnt.

Klage abgewiesen

Die Klage der AK wurde in allen drei Gerichtsinstanzen abgewiesen. Das Gehalt von 821,20 Euro sei in Ordnung, urteilte jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Ferialarbeiten von Schüler und Studenten „sind zwangsläufig kürzer und mit der Notwendigkeit einer gewissen Einschulung verbunden“. Von den ständig beschäftigten Arbeitnehmern dürfe man in der Regel auch größere Effizienz erwarten. Für den Tiroler AK-Präsidenten Erwin Zangerl zeigt der Fall, wie wichtig Kollektivverträge für den Verdienst sind. Gäbe es sie nicht, würden auch Lohnvereinbarungen, „die sich am Existenzminimum orientieren“, zulässig.

Die Post zahlt den Urlaubsersatzkräften inzwischen 950 Euro brutto und gewährt für geleistete Überstunden eine Pauschale von 250 Euro. Außerdem gibt’s für „Wiederkehrer“, die jedes Jahr aushelfen, 100 Euro Prämie.

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