Solar-Verstaatlichung im Burgenland „verfassungswidrig“

Solar-Verstaatlichung im Burgenland „verfassungswidrig“
Laut Gutachten wird "ein privatwirtschaftliches Monopol des Landes Burgenland“ geschaffen.

Die geplante Verstaatlichung von Fotovoltaik-Anlagen im Burgenland sorgt weiterhin für viel Empörung. Auch wenn in der Umgebung von SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil Signale für einen Rückzug der umstrittenen Bestimmungen ausgesendet werden, sind Wirtschaftskreise nach wie vor sehr skeptisch.

Der Bundesverband Photovoltaik Austria hat beim Verfassungsrechtler Heinz Mayer ein Gutachten über die Novelle des burgenländischen Raumordnungsgesetzes in Auftrag gegeben. Dessen Urteil fällt eindeutig aus. Die Novelle schaffe „ein privatwirtschaftliches Monopol des Landes Burgenland“ und sei „in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig“ – in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit.

Mayer argumentiert, dass die Neuregelung nicht, wie beabsichtigt, einen „unkontrollierten Wettbewerb“ ausschließe, sondern „jeden Wettbewerb“.

Auch EU-rechtswidrig

Das geplante Monopol sei auch unionsrechtswidrig. Laut dem vorliegenden Entwurf zum Gesetz über Erneuerbare Energie (EAG) sei damit zudem eine Förderung durch Marktprämien ausgeschlossen.

Künftig sollen Freiflächen ab 100 Quadratmetern nur vom Land bzw. einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Landes für die Erzeugung von Sonnenstrom genutzt werden. Private wären ausgeschlossen.

Um die klammen öffentlichen Kassen zu füllen, ist außerdem eine Fotovoltaik-Abgabe geplant, der KURIER berichtete. Die Festlegung der Höhe dieser Abgabe beurteilt Mayer ebenfalls als verfassungswidrig. Diese neue Steuer soll je zur Hälfte zwischen dem Land und den Gemeinden geteilt werden, zahlen dürfen dafür letztlich die Strombezieher.

So nebenbei erklärt Mayer auch die vorgesehene Baulandmobilisierungsabgabe für verfassungswidrig.

 

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