Slowenien schützt die "Krainer Wurst"

"Kranjska Klobasa" genießt künftig besonderen Schutz.
Österreich hatte anfangs Bedenken. Nun genehmigte Brüssel den slowenischen Antrag.

Slowenien hat sich seine Krainer Wurst unter der landestypische Bezeichnung "Kranjska Klobasa" als geografisch geschützte Angabe schützen lassen. Die EU-Kommission genehmigte den Antrag am Mittwoch.

Wegen der auch in Österreich und Deutschland beliebten Spezialitäten Krainer, Käsekrainer, Schweinskrainer, Osterkrainer und Bauernkrainer hatte es anfangs Bedenken in den beiden Ländern gegeben. Mit Österreich wurde 2012 eine Lösung gefunden werde: Hierzulande kann demnach weiterhin die Bezeichnung "Krainer" bzw. "Käsekrainer" verwendet werden.

Eine sogenannte "geschützte Ursprungsbezeichnung (gU)" genießen in Österreich etwa Wachauer Marillen oder Tiroler Graukäse –insgesamt sind es nur 14 Spezialitäten. Zum Vergleich: Die Franzosen haben 219, die Italiener 266 Spezialitäten angemeldet (mehr dazu hier).

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