Sind Vorsorge-Wohnungen tatsächlich eine gute Vorsorge?

Sind Vorsorge-Wohnungen tatsächlich eine gute Vorsorge?
Mit Vorsorgewohnungen sind gute Renditen möglich. Die Arbeiterkammer verweist auf die Fallen dieser Anlageform.

Die Arbeiterkammer hat keine Problem damit, dass Vorsorgewohnungen gebaut werden. „Warum sollten wir ein Problem damit haben, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht?“, meint etwa AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka.

Allerdings verweist die AK in einer aktuellen Studie auf Risiken, die für nichtprofessionelle Anleger entstehen können. Grundsätzlich sei der Kauf einer Vorsorgewohnung nur dann sinnvoll, wenn der Eigenmittelanteil am Kaufpreis mindestens 30 bis 40 Prozent beträgt, lautet die Botschaft von Christian Prantner, AK-Experte für Finanzdienstleistungen. Denn es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die derzeit extrem niedrigen Zinsen steigen werden. Dann wird die Finanzierung über Kredite ziemlich teuer.

Die Angaben über die Renditen sind bisweilen optimistisch. Berechnungen der AK haben ergeben, dass bei einem konkreten Projekt der Anschaffungswert der Wohnung jährlich um 2,74 Prozent steigen soll. Die „Rendite bei Verkauf nach 20 Jahren“ wird mit 3,73 Prozent angegeben. Dafür gibt es natürlich keine Garantie.

Die vollen Steuervorteile, die bei einer Vorsorgewohnungen anfallen, können laut AK nur dann lukriert werden, wenn „die Wohnung mindestens 20 Jahre umsatzsteuerpflichtig vermietet wird“. Eine Vorsorgewohnung ist daher eine langfristige Investition. Zumal es nicht einfach ist, die Steuervorteile ohne Steuerberater zu nutzen.

Bei den angegebenen Renditen werden auch mal „die anfallenden Kosten nicht abgezogen“, weiß die Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK-Wien, Gabriele Zgubic. Dazu gehören zum Beispiel Serviceangebote wie Vermietung oder Verwaltung der Wohnung sowie die steuerliche Abwicklung der Einnahmen.

Leerstandsrisiko

Dazu kommt ein Leerstandsrisiko. Eine Vorsorgewohnung wird wohl kaum die nächsten 20 Jahre 365 Tage im Jahr vermietet sein.

Bemerkenswert ist, dass die Arbeiterkammer in den Musterverträgen zur Vermietung von Vorsorgewohnungen insgesamt 64 rechtswidrige Klauseln entdeckt hat. Wenn die Mieter klagen, schaut es für den Vermieter schlecht aus. Die AK hat daher bereits mehrere Abmahnungen verschickt.

Hier sieht auch der Fachgruppenobmann der Wiener Immobilientreuhänder, Michael Pisecky, Handlungsbedarf. „Rechtswidrige Inhalte in den Verträgen sind natürlich zu verurteilen.“ Er warnt aber auch davor, Stimmung gegen Vorsorgewohnungen zu machen. Schließlich sei mehr Wohnraum notwendig. „Investitionen in Immobilien dürfen nicht schlecht geredet werden.“

Warum sich Vorsorgewohnungen hoher Beliebtheit erfreuen, ist leicht erklärt. Ähnlich hohe Renditen wie im Immobilienbereich sind derzeit in anderen Bereichen bei ähnlichem Risiko kaum möglich. Immobilientreuhänder Pisecky: „Investitionen haben immer ein Risiko, vor allem dann, wenn sie mehr erbringen sollen als die aktuell kaum nennenswerten Sparbuchzinsen. Eine professionelle Beratung ist in allen Fällen erforderlich.“

Kommentare