Signa-Masseverwalter fordern 126 Millionen Euro vom Abschlussprüfer

FILE PHOTO: Construction site of Karstadt department store of Rene Benko's Signa empire in Munich
Der Wirtschaftsprüfer KPMG Austria wehrt sich gegen die massiven Vorwürfe der Signa-Masseverwalter.

Im Zuge einer außergerichtlichen Haftungskonferenz, die im Oktober starten soll, fordern die Masseverwalter Andrea Fruhstorfer für die Signa Development Selection (SDS) und Norbert Abel für die Signa Prime Selection (SPS) von den früheren Signa-Beratern, darunter vom Jahresabschlussprüfer, hohen Schadenersatz.

Der Wirtschaftsprüfer KPMG Austria war der Jahresabschlussprüfer der SDS und SPS. Er wurde aufgefordert, Haftungen in Höhe von insgesamt fast 126 Millionen Euro anzuerkennen; davon entfallen rund 72 Millionen Euro auf die SPS und 54,58 Millionen auf die SDS. 

„Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie daher auf, ihre Haftung für die sorgfalts- und pflichtwidrige Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Konzernabschlüsse der SDS zum 31.12.2019, 31.12.2020-31.12.2021 und 31.12.2022 dem Grunde nach konstitutiv anzuerkennen“, schrieb der Anwalt der SDS-Masseverwalterin an KPMG. "Außerdem war die Abschlussprüfung (...) wertlos, weshalb KPMG kein Abschlussprüferhonorar für die Jahre 2O19 bis 2022 zusteht."

Verbot der Einlagenrückgewähr 

Laut Unterlagen, die dem KURIER vorliegen, wird KPMG vorgeworfen, nicht rechtzeitig die Reißleine gezogen zu haben. So soll die SDS ein „offenkundig unzulässiges Cash-Pooling betrieben“ haben. Bedeutet: „Zahlreiche Tochtergesellschaften gewährten teils ohne vertragliche Grundlage, großteils durch erst nachträglich geschaffene Dokumentation, unbesicherte Darlehen an Obergesellschaften. Diese Kreditgewährungen waren bzw. sind sorgfaltswidrig und stellen auch einen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr dar.“ Das Verbot besagt, dass Gesellschafter nur einen Anspruch auf den Bilanzgewinn haben, andere Vermögenszuwendungen sind verboten.

Auffälligkeiten

Auch hätte KPMG beim Geschäftsmodell der Signa auffallen müssen, dass die Signa-Betriebsgesellschaften an die Liegenschaftsbesitzgesellschaften „überhöhte Mietzinse zahlten“. Anhand der überhöhten Mieten sollen folglich auch die Liegenschaften überhöht bewertet worden sein. Dadurch konnten die Besitzgesellschaften aber einen „Aufwertungsgewinn“ verbuchen. Die Krux an diesem Geschäftsmodell war laut dem Aufforderungsschreiben der SDS-Masseverwalterin, dass die Signa Development und die Signa Prime „hohe Beträge an die Handelssparte der Signa zahlten, damit diese die Mieten bezahlten, die über dem Marktwert lagen. Die Mietzinse zahlte man sich also selbst“.

Dazu kam, dass das verfügbare Kapital aus dem operativen Geschäft „über den gesamten Zeitraum negativ war“. „Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen aus dem operativen Geschäft laufend, sodass regelmäßig neues Finanzkapital aufgenommen werden musste, um zahlungsfähig zu bleiben“, heißt es weiters. „Beim Geschäftsmodell der Signa-Gruppe handelte sich um eine überdimensionale Umsetzung des Loch-auf-Loch-zu-Prinzips, das letztlich zwangsläufig zur Insolvenz führen musste.“

Das sagt KPMG

„Es ist bei Insolvenzen in der Art und Größenordnung wie bei Signa üblich, dass Masseverwalter auch gegen den Abschlussprüfer Vorwürfe erheben und versuchen, Ansprüche in Höhe der gesetzlichen Haftungsgrenzen geltend zu machen. Dies ist auch bei Signa Prime und Signa Development der Fall, wobei wir alle Vorwürfe zurückweisen, da wir von der Korrektheit und Ordnungsmäßigkeit unserer Prüfungsdurchführung überzeugt sind“, so KPMG. „ Wir können und werden jeden einzelnen Punkt der Vorwürfe entkräften.“

Indes wollte SDS-Masseverwalterin Andreas Fruhstorfer keinen Kommentar abgeben.

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