Sechs Tipps gegen Ärger im Urlaub

Sechs Tipps gegen Ärger im Urlaub
Negative Überraschungen im Urlaub: Die Arbeiterkammer zeigt die Rechte der Konsumenten auf, wenn etwas schief geht.

Ab in den Urlaub: Die Freude ist meist groß, doch oft beginnt der Ärger schon am Flughafen. Einige Ratschläge für den Fall, dass einiges nicht so klappt wie etwartet:

1 Flugverspätung: Wenn Urlauber von einem EU-Staat aus oder aus einem Nicht-EU-Land in die EU fliegen,haben Sie bei Verspätungen bestimmte Rechte, falls die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. Bei zwei Stunden Verspätung beim Abflug gibt es Anspruch auf Verpflegung, Anrufe oder Hotelunterbringung, wenn nötig. Ab drei Stunden oder mehr gibt es bei einer verspäteten Ankunft gestaffelt nach Flugstrecke: bis 1.500 km 250 Euro, von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro und über 3.500 km 600 Euro. Kein Geld gibt es, wenn sich der Flug wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (etwa Vulkanausbruch) verspätet.

2 Verspätetes Gepäck: Die Fluglinie haftet bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro. Der Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen nach Übergabe des Reisegepäcks an die Airline angezeigt werden. Nötige Dinge können gekauft werden. Was nötig ist, hängt von der Reise ab. Tipp:  Kosten möglichst gering halten.

3 Reisemängel: Lärm von der nahegelegenen Baustelle, Kakerlaken im Zimmer und Ähnliches:  Das sind Gewährleistungsansprüche. Urlauber haben ein Recht auf Preisminderung:Die Mängel müssen vor Ort der Reiseleitung mittgeteit werden. Am besten ist es, alles zu dokumentieren, Fotos zu machen. Nach der Rückkehr müssen die Ansprüche beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Die AK rät, sich nicht mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. Die Frankfurter Liste bietet eine Orientierung, wie viel man zurückfordern kann.

4 Teurer Check-in: Ryanair und Laudamotion verrechnen für den Check-in am Schalter, auch wenn er online nicht funktioniert, 55 Euro pro Person und Strecke. Wizz Air 30 Euro.  Die AK und der VKI haben bereits Klagen eingebracht, denn die Ausstellung einer Bordkarte und der Check-in sollten bereits im Flugpreis inkludiert sein. In so einem Fall muss der Fluggast klar sagen, dass er mit der Zahlung der Gebühren nicht einverstanden ist. Das Unternehmen sollte in der Folge schriftlich zur Rückerstattung dieser Gebühren aufgefordert werden.

5 Spesenfallen beim Zahlen mit Plastikgeld: Falls die Bankomat- oder Kreditkarte außerhalb des Euro-Raumes verwendet wird, können je nach Bank oder Kreditkartenunternehmen unterschiedlich hohe Spesen anfallen. Vorsicht beim Geldabheben mit Kreditkarte: Das kostet immer – egal ob im Euro-Raum oder außerhalb. Speseninfos gibt es unter: https://www.bankenrechner.at/zahlkartenrechner

6 Kostenfallen bei Handy-Nutzung: ‚Roam like at home‘ gilt nur innerhalb der EU. In Nicht-EU Ländern oder auch bei Kreuzfahrten sollte man sich vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten, vor allem für Telefonieren und Internetsurfen informieren.

 

Kommentare