Schuhrebell macht „Friedensangebot“

Staudinger gibt nur teilweise nach: „Zahle Strafe sicher nicht“.
Statt des umstrittenen Finanzmodells will er künftig das „Nachrangigkeitsdarlehen“ anwenden.

Obwohl alle Gerichte gegen Heini Staudinger entschieden haben, der KURIER berichtete, bleibt der Waldviertler Schuherzeuger rebellisch: „Ich zahle keine Strafe. Wenn ich das tue, hieße das, ich hätte was Falsches gemacht.“ Der 60-Jährige spürt aber kein Unrechtsempfinden. Dennoch ist er bereit, den Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu schlichten. Statt des umstrittenen Finanzmodells will er künftig das „Nachrangigkeitsdarlehen“ anwenden.

Weil Staudinger mit seiner Beschwerde sowohl beim Verwaltungsgerichtshof als auch beim Unabhängigen Verwaltungssenat abgeblitzt war, ist er gezwungen, der FMA ein „Friedensangebot“ zu machen. Die Grundproblematik: Staudinger sammelte bei Privaten drei Millionen Euro und versprach eine vier-prozentige Verzinsung, um Fotovoltaikanlagen und den Kauf einer Lagerhalle finanzieren zu können. Dahinter sah die FMA ein gewerbliches Bankgeschäft, für das ihm die Konzession fehlt. Deshalb steigt Staudinger nun auf das rechtskonforme Nachrangigkeitsdarlehen um: Der Unternehmer muss die Anleger unterschreiben lassen, dass ihre Forderungen im Insolvenzfall „nachrangig“ behandelt werden. „Obwohl die FMA Anlegerschutz fordert, akzeptiert sie mit der neuen Lösung, dass die Anleger schlechter gestellt sind als vorher“, kritisiert Staudinger. „Es gibt noch genügend andere Varianten, die dem Anleger mehr Rechte einräumen. Aber Herr Staudinger hat die bequemste und faulste Lösung gewählt“, kontert FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

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