Dienstverhinderung durch Schnee: Was zumutbar ist
Wien Freitagfrüh
Die Schneemengen in Wien machen dem Verkehr zu schaffen: Bim und Bus kommen zu spät. Die U-Bahn fährt unregelmäßig - oder unterbrochen. Auf den Straßen stauen sich die Autos. Viele könnten aufgrund dessen zu spät in die Arbeit kommen und möchten es gerne auf das Wetter schieben. Hier gibt es für Arbeitnehmer einiges zu beachten:
Die Arbeiterkammer schreibt dazu: "Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor." Das bedeutet aber nicht ein Blick auf die "Wien Mobil"-App werfen und die gesperrte Bim-Linie als Verspätungsgrund hinnehmen. Ganz im Gegenteil. Ein Fernbleiben oder Zuspätkommen kann nur dann wegen dem Wetter entschuldigt werden, wenn vorher alles Zumutbare versucht wurde, um in die Arbeit zu kommen. Falls also die normalerweise benutzte Öffi-Linie stillsteht, ist es für Arbeitnehmer zumutbar, einen Umweg über andere Öffis zu nehmen.
Auf anderes Transportmittel umsteigen
Auch gilt das für das Autofahren. Wenn man mit einer Verspätung rechnen muss, falls man das Auto benutzt, müsste nach Arbeitsrecht auf die Öffis umgestiegen werden. Gleiches gilt umgekehrt: Nimmt man normalerweise den Bus und hätte aber mit dem Auto bessere Chancen pünktlich zu kommen, ist es zumutbar, auch das zu tun. Hier wird auch das sogenannte Wegerisiko relevant: Dieses Wegerisiko meint, dass man sich im gegebenen Fall eben früher auf den Weg machen.
Was als zumutbar gilt, wird im Einzelfall geprüft. Die Arbeiterkammer teilt aber auch mit, dass es einem gesunden Arbeitnehmer zuzumuten ist, die Winterschuhe anzuziehen und ein paar Kilometer zu Fuß zu gehen.
Chef sofort kontaktieren
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und der Schnee einem einen Strich durch die Rechnung macht, muss unverzüglich der Chef informiert werden. Theoretisch könnte bei Fernbleiben der Lohn gekürzt werden, in der Praxis kann aber meistens die Zeit wieder eingearbeitet werden. Eventuell könnte ein Homeoffice-Tag vereinbart werden. Dieser bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
Auch darf der Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen, wenn man aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht in die Arbeit kommt. Arbeitnehmer müssen sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen.
Kein Entlassungsgrund
"Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt", heißt es bei der Arbeiterkammer. Aber der Schutz vor der Entlassung gilt auch hier nur, wenn alles Zumutbare unternommen worden ist, um pünktlich in die Arbeit zu kommen.
Fürsorgepflicht hat Vorrang
Wenn wegen einem extremen Schneefall Kindergarten und Schule geschlossen bleiben, und niemand anderer kommt für die Betreuung in Frage, hat die Kinderbetreuung Vorrang. Das teilt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller in einer Aussendung mit. "Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht zu leisten und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können - auch ohne Urlaub abbauen zu müssen", erklärt Müller.
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