Für heimische Finanz ist Handelsriese Amazon tabu

Die Finanz kann Amazon nicht überprüfen - obwohl sie das müsste. Amazon ist in Österreich umsatzsteuerpflichtig.
Der Onlinehändler ist zwar in Österreich umsatzsteuerpflichtig, aber die Europazentrale liegt in Luxemburg.

Wer einen Kopfhörer beim Elektrohändler ums Eck kauft, zahlt 20 Prozent Umsatzsteuer. Die Steuer wird vom Händler ans Finanzamt weitergereicht. Die Finanz überprüft das auch regelmäßig. Wer den Kopfhörer bei Amazon bestellt, zahlt auch 20 Prozent Umsatzsteuer. Ob und in welcher Höhe diese Steuer an den heimischen Fiskus abgeführt wird, bleibt ein Rätsel. Die Finanz kann Amazon nicht überprüfen. Obwohl sie das müsste. Amazon ist in Österreich umsatzsteuerpflichtig. Weil die Firma aber – wie andere Versandhändler auch – hierzulande keinen Sitz hat, sondern in Luxemburg fakturiert, entzieht es sich dem Auge der Finanz. Denn es gibt keine Amtshilfe von Luxemburg.

Der Hintergrund: Alle Versandhändler, die pro Jahr Waren im Wert von mehr als 35.000 Euro nach Österreich liefern, unterliegen der Versandhandelsregelung. Die Unternehmen müssen sich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren lassen, österreichische Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und diese an das Finanzamt Graz-Stadt abführen. Bei jährlich rund drei Milliarden Euro, die Österreichs Haushalte bei ausländischen Online-Händlern einkaufen, wären das Hunderte Millionen Euro an wichtigen Steuereinnahmen fürs Budget.

Für heimische Finanz ist Handelsriese Amazon tabu
Soweit die Theorie. In der Praxis muss das Finanzamt nehmen, was es kriegt. Die dafür zuständige Großbetriebsprüfung kommt an die Unternehmens-Daten nicht heran, wie KURIER-Recherchen ergaben. Eine EU-Verordnung sieht zwar seit 2010 den automatischen Info-Austausch innerhalb der EU bezüglich Umsatzsteuer vor, doch die Verordnung sei bloß Papier, bestätigt ein Insider. Die Infopflicht werde nicht erfüllt, Amtshilfe gebe es auch keine. Das Finanzministerium bestätigt, dass es im Zuge der Versandhandelsregelung bisher mit Luxemburg kein Amtshilfeverfahren gegeben habe. Wie die dafür zuständige Großbetriebsprüfung Amazon dann kontrolliert, wird mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht verraten.

Freiwilligkeit

Der Rechnungshof war da 2009 schon deutlicher: Das Finanzamt sei bei der Umsatzsteuerpflicht darauf angewiesen, dass die Versandhändler freiwillig ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. "Systematische Maßnahmen zum Vollzug der Versandhandelsregelung werden derzeit nicht getroffen, sind auch in der Praxis kaum möglich."

Aus dem Finanzministerium heißt es dazu: "Österreich wirkt auch auf europäischer Ebene bei der Bekämpfung der Steuervermeidung durch internationale Versandhändler oder Plattformen mit und setzt in diesem Zusammenhang verschiedenste Maßnahmen um".

Ungleichbehandlung

Heimische Händler, die brav ihre Umsatzsteuer abführen, sind ob dieser Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Versandhändlern erzürnt. Immerhin fließt mehr als die Hälfte der Internet-Umsätze ins Ausland, laut Schätzungen von EHI allein 384 Millionen Euro an Amazon. "Die grenzüberschreitende Verfolgung ist zu schwierig, hier muss es der Finanz erleichtert werden, die Firmen zu überprüfen", fordert René Tritscher , Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. Es nütze nichts, Steuern zu harmonieren, wenn der Vollzug nicht möglich sei. Amazon ließ eine schriftliche Anfrage unbeantwortet. Der Konzern betont jedoch stets, die Steuergesetze einzuhalten...

Für heimische Finanz ist Handelsriese Amazon tabu

Noch dieser Tage erhält Amazon unangenehme Post aus Österreich. Das Umweltministerium ermahnt darin den US-Versandhändler zur Einhaltung der Gesetze. Es geht um die Rücknahme bzw. Finanzierung der Sammlung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Bisher entzog sich Amazon dieser für alle heimischen Händler verpflichtenden Regelung, weil das Unternehmen keinen Firmensitz in Österreich hat.

Seit 1. Oktober gilt aber eine neue, auf einer EU-Richtlinie fußende Regelung, die auch ausländische Versender erfasst. Demnach muss jeder ausländische Versandhändler, der elektronische Waren an Endkunden nach Österreich liefert, hier zumindest einen Bevollmächtigten haben. Dieser Bevollmächtigte ist zuständig für die korrekte Altgeräte-Entsorgung und haftet auch dafür. Weil dieser Bevollmächtigte Art, Gewicht und Anzahl der nach Österreich verkauften Produkte melden muss, haben es die ausländischen Händler aber offenbar nicht eilig, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Gerade einmal 14 Unternehmen haben bisher Bevollmächtigte ernannt, drei davon wurden inzwischen vom Umweltministerium bestätigt. Amazon ist nicht darunter. „Wir haben an mehrere namhafte ausländische Fernabsatzhändler Infoschreiben verschickt“, heißt es aus dem Umweltministerium. Sollte es dann auch noch keine Reaktion geben, werden rechtliche Schritte ergriffen. Bisher hat der österreichische Elektrohandel sämtliche Kosten übernommen, die Kunden ausländischer Versandhändler bei der Altgeräte-Rückgabe verursachen.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Verpackung. Obwohl immer mehr Packerl aus dem Ausland nach Österreich geliefert werden, zahlen nur wenige Versender auch für die Papier-Entsorgung. Amazon etwa ist bis heute nicht Mitglied bei der Altstoff Recycling Austria (ARA). Ab Jänner 2015 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die eine bessere rechtliche Handhabe gegen „Gebührenflüchtlinge“ bringt.

Schöne neue digitale Welt! Wer vor Weihnachten Kaufhäuser und Kitschlieder meiden will, holt das Christkind per Mausklick ins Haus. Das kommt zwar noch nicht mit Drohnen, die der amerikanische Versandhändler Amazon angeblich schon testet, aber mit der Post. Klicken, auspacken, glücklich sein.

So weit, so gut. Aber wie Recherchen der KURIER-Wirtschaftsredaktion ergeben, schaut die österreichische Finanz oft durch die Finger, wenn wir per Computer aus dem Ausland bestellen. Und dadurch werden natürlich unsere heimischen Händler benachteiligt, egal ob sie im Geschäft oder über ihre Website verkaufen.

Der Böse im Spiel ist wieder einmal, wenn es um das bewusste Ausnützen von Steuerregeln geht, das Großherzogtum Luxemburg. Weil Amazon seine Europazentrale in diesem Zentrum der Steuervermeidung hat, können unsere Finanzbehörden nicht überprüfen, ob Amazon die Mehrwertsteuer, die sie von den Konsumenten verlangt, auch wirklich in Österreich abliefert. Da geht es um enorme Summen.

Durch seine Luxemburger Europazentrale versucht der US-Onlineriese auch, unsere Umweltgesetze zu umgehen. Das führt ebenso zu einer Benachteiligung unserer Händler. Aber hier ist das Umweltministerium jetzt aktiv geworden.

In Sachen Steuer müssen Bundeskanzler und Finanzminister in Luxemburg und Brüssel vorstellig werden. Die Glaubwürdigkeit der Kommission Juncker wird davon abhängen, ob der ehemalige Luxemburger Regierungschef in Europa Mindeststeuern durchsetzt, an die sich auch die europäischen Oasen halten. Sonst verarmt Europa an der schönen neuen digitalen Welt.

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