Schlammschlacht ums Wiener AMS vor Höchstgericht

Schlammschlacht ums Wiener AMS vor Höchstgericht
Juristin verlor 2012 Rennen um Führung des Wiener AMS. Der Fall landet beim Obersten Gerichtshof.

Ingeborg Friehs ist eine couragierte Frau, die sehr nachhaltig um ihre Reputation kämpft. Obwohl sie die best qualifizierte Kandidatin war, verlor die Juristin 2012 wie berichtet das Rennen um die Führung des Wiener AMS, der größten Landesorganisation des Arbeitsmarktservice. Sie hatte das AMS zuvor als Vize-Chefin geleitet. Den Job bekam schließlich die nur auf Platz drei gereihte Petra Draxl, vormals Abteilungsleiterin bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Da sich der sozialpartnerschaftlich besetzte Verwaltungsrat, der Quasi-Aufsichtsrat des AMS, nicht einigen konnte, entschied Hundstorfer selbst.

Friehs klagte das AMS und die Republik Österreich auf Schadenersatz und verlor in erster Instanz. Die verhinderte AMS-Chefin ging in Berufung – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und verwies die Causa zurück an das Erstgericht.

AMS und Republik brachten allerdings gegen die Berufungsentscheidung Rekurs ein. Weshalb der Fall nun zuerst vor den Obersten Gerichtshof kommt. Denn bis dato gibt es noch kein Höchsturteil, ob nach dem Stellenbesetzungsgesetz (gilt für den öffentlichen Bereich) Schadenersatz überhaupt zulässig ist.

Die Argumentation des Oberlandesgerichts ist bemerkenswert und spricht für eine gewisse Praxisnähe. Die Erstinstanz habe Beweise nicht gewürdigt, aus denen hervorgeht, dass auf Friehs Druck ausgeübt wurde, sie möge sich gar nicht bewerben. In der Causa ging es nicht um parteipolitische Scharmützel, alle Beteiligten sind der SPÖ zuzurechnen. Sondern darum, dass Friehs für die Stadt Wien unbequem war. Zwischen dem AMS und Wien gab es immer wieder Streit, weil das Rathaus vom AMS Förderungen für eigene Projekte einforderte. Das wurde im Verfahren auch von Zeugen bestätigt. Der Einfluss des Rathauses reichte dann offenbar bis zur Neubesetzung der AMS-Spitze.

"Da sich dieser Missbrauch im allgemeinen Aktenlauf nicht dokumentiert, sondern sich durch Worte oft trefflich verbergen lässt, muss demjenigen, der seine Ansprüche auf die Behauptung eines derartigen rechtswidrigen Vorganges stützt, die Beweiserleichterung in Form des Anscheinsbeweises zugebilligt werden", begründet das Oberlandesgericht. Druck und Interventionen funktionieren in der Praxis eben subtil und werden üblicherweise nicht fein säuberlich in Aktennotizen vermerkt. Weshalb "Anscheinsbeweise" gewürdigt werden müssten. In diesem Fall Zeugen-Aussagen und Mails, die auf Interventionen schließen lassen. Selbst wenn Spitzenbeamte dementieren und dem Minister vor Gericht Interventionen seitens der Stadt Wien "nicht erinnerlich" waren.

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