Scheidungsprozess mit Smart-Meter-Daten

Offene Fragen und Verzögerung bei Umstellung auf neue Strom- und Gaszähler.

Wir werden die Vorgabe für die Ausstattung der Haushalte mit Smart Meter nicht erreichen", lautet die Botschaft von Peter Layr, Präsident der Branchenvertretung "Oesterreichs Energie". Bis 2019 müssen 95 Prozent der Haushalte mit intelligenten Energiezählern ausgestattet werden. Layr geht davon aus, dass es bis 2020 lediglich in 80 Prozent der Haushalte Smart Meter geben wird.

Die Pläne für den Einbau der neuen Strom- und Gaszähler wurden vorerst gestoppt. Die in Deutschland üblichen Smart Meter können nicht so einfach in Österreich eingebaut werden. "Die deutsche Eichung wird in Österreich nicht anerkannt", ärgert sich Layr. Er nennt als Ausschreibungstermin für Smart Meter das Frühjahr 2015.

Den Plan, jede Viertelstunde die Verbrauchsdaten elektronisch abzurufen und zu speichern, lehnt er aus Datenschutzgründen ab. In Holland habe ein Gericht die gespeicherten Daten bei einem Scheidungsprozess als Beweis zugelassen. Denn aus den Daten könne man auch ablesen, wie viele Personen sich in einer Wohnung aufgehalten haben.

"Es reicht aus, die Daten ein Mal im Monat abzulesen", lautet der Vorschlag von Layr. Später könnte die Ablesung wöchentlich erfolgen. Eine Datenspeicherung in kürzeren Intervallen sollte nur durchgeführt werden, wenn es auch gewünscht wird.

Derzeit ist unklar, wie mit jenen Haushalten umgegangen wird, die sich bereits vom Projekt Smart Meter abgemeldet haben. Deren Briefe oder Mails bleiben unbeantwortet. Layr verweist auf das Schreiben eines Rechtsanwaltes, der sich nach der Abmeldung nicht an den Kosten für die Datenspeicherung beteiligen will.

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