Oligarch Abramowitsch scheiterte mit Sanktionsklage vor EU-Gericht

Oligarch Abramowitsch scheiterte mit Sanktionsklage vor EU-Gericht
EU hatte im März 2022 Vermögen des Russen eingefroren. Sanktionen nach EU-Gericht rechtmäßig.

Der russische Oligarch und ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, hat vor dem Gericht der EU (EUG) eine Niederlage erlitten. Das Gericht erklärte die gegen ihn verhängten Sanktionen der EU für rechtmäßig und wies seine Klage am Mittwoch in Luxemburg ab.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bisher gegen fast 2.000 Personen und Organisationen Sanktionen. Im März 2022 fror sie das Vermögen von Abramowitsch ein. Begründet wurde das damit, dass er langjährige und enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin habe. Er ist nach Ansicht der EU in Wirtschaftsbereichen tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten.

➤Mehr lesen: Gute Nachbarschaft mit "bösem" Abramowitsch

Abramowitsch klagte dagegen, allerdings erfolglos. Der Rat der Europäischen Union habe keinen Beurteilungsfehler begangen, als Abramowitsch auf die Sanktionsliste gesetzt worden sei, entschieden die Richter nun. Er werde dadurch nicht unverhältnismäßig in seinen Grundrechten eingeschränkt, zumal es die Möglichkeit gebe, für die Deckung von Grundbedürfnissen das eingefrorene Vermögen zu verwenden. Auch sein Antrag auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro wegen Rufschädigung wurde zurückgewiesen.

➤Mehr lesen: Roman Abramowitsch: Putins heimlicher Diener

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

➤Mehr lesen:  Roman Abramowitschs Kunstsammlung soll eine Milliarde Dollar wert sein

Kommentare