Extra-Gebühren von Ryanair unzulässig: Jetzt können Kunden Geld zurückfordern
55 Euro für den Check-in am Flughafen, 15 Euro für Ausstellung einer Bordkarte, 25 Euro für Kleinkinder, die auf dem Schoß von Erwachsenen reisen oder 160 Euro für Namensänderungen auf dem Flugticket. Das sind nur einige von insgesamt 14 Gebührenklauseln des irischen Billigfliegers Ryanair, die der Oberste Gerichtshof (OGH) für unzulässig erklärt hat.
Dazu kommen noch Lagergebühren für Gepäck oder Verwaltungsgebühren für Rückerstattungen. Die Zusatzgebühren seien oft teurer gewesen als der Flug selbst, heißt es in einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der die Klage gegen die Billigairline im Auftrag des Sozialministeriums einbrachte.
Intransparent
Die Klauseln seien nicht nur intransparent, sondern würden Konsumenten stark benachteiligen, ist in dem OGH-Urteil zu lesen. Denn die Fluglinie nahm für sich in Anspruch, die Zusatzgebühren auch dann zu verlangen, wenn die Ursache dafür bei ihr selbst lag. Die Klauseln seien zum Teil auch derart unverständlich und widersprüchlich formuliert, dass es kaum möglich sei, sie nachzuvollziehen, so das Gericht.
„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsumenten nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, kommentiert Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI, den Richterspruch.
Rückforderung möglich
Laut dem VKI können betroffene Kunden die Gebühr zurückfordern. Die Konsumentenschützer stellen dazu unter verbraucherrecht.at einen entsprechenden Musterbrief bereit. Ryanair stellte die Verpflichtung zur rückwirkenden Erstattung der Gebühren gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters allerdings in Abrede.
Aus dem VKI heißt es, man werde die Einhaltung des Urteils gegebenenfalls in einem Exekutionsverfahren durchsetzen, auch Musterprozesse und Sammelklagen gegen die Airline will VKI-Juristin Leupold gegenüber dem KURIER nicht ausschließen. Verrechnen darf Ryanair die entsprechenden Gebühren auf Basis der rechtswidrigen Klauseln schon jetzt nicht mehr.
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