Rot-Weiß-Rot-Card: Reform passiert Ministerrat
Im Ministerrat wird am Mittwoch eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Card beschlossen. Gemeinsam mit der Mangelberufsliste soll damit sichergestellt werden, dass Schlüsselfachkräfte nach Österreich kommen, erklärte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) vor der Regierungssitzung.
Die Neuerungen umfassen unter anderem den Entfall der ortsüblichen Unterkunft bei Antragstellung, diese Bestimmung sei schlichtweg absurd gewesen, sagte Schramböck vor dem Ministerrat. Begründet wird dies seitens der Regierung damit, dass der Betroffene im Vorfeld ja nicht weiß, ob der Antrag positiv ausgeht und zu welchem Zeitpunkt man überhaupt eine Antwort auf die Antragstellung bekommt. In der Praxis hätten viele heimische Unternehmen für die Betroffenen selbst Unterkünfte im Inland organisiert oder "sonstige Konstrukte" gewählt.
Gehaltsgrenzen
Auch die Gehaltsgrenzen werden bei den "sonstigen Schlüsselkräften"angepasst, da sie laut Schramböck bisher nicht realitätsnahe gewesen sind. Diese würden 60 Prozent der Rot-Weiß-Rot-Karten-Bezieher ausmachen. Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit verlangte Mindestlohn bei diesen zu hoch angesetzt war: Bisher galt für bis 30-Jährige in dieser Gruppe ein Brutto-Mindestverdienst von 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, das sind 2610 Euro brutto im Monat (2019). Künftig soll eine Grenze von 40 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gelten, das entspricht 2088 Euro brutto. Für Schlüsselkräfte ab 30 Jahre galt bisher eine Grenze von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (3132 Euro brutto). Diese soll auf 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gesenkt werden (2610 Euro brutto).
Ein Entwurf soll demnächst in Begutachtung geschickt werden, das Paket noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. Sowohl der Wegfall des Unterkunft-Nachweises als auch die Gehaltsgrenzen-Senkung sollen gleich danach in Kraft treten, hieß es aus dem Wirtschaftsressort. Zu diesen beiden Punkte soll es "nach ein paar Jahren" eine Evaluierung geben.
Digitaler Antrag
Ziel der Reform ist es auch, den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu entbürokratisieren und somit zu beschleunigen. So soll statt des bisherigen Weges über die Post die Karte künftig digital beantragt werden können. Bisher wurden Anträge von den Auslandsbehörden entweder an das Außenministerium oder das Kanzleramt oder an die Ämter der Landesregierung übermittelt. Die Ämter der Landesregierung gaben diese Anträge ebenfalls postalisch an die zuständigen Niederlassungsbehörden in den Ländern weiter. Das soll künftig entfallen. Damit wird ein Antrag, der beispielsweise bei einer österreichischen Botschaft eingebracht wird, "auf Knopfdruck" an die entsprechende Inlandsbehörde übermittelt werden können. Ein Probebetrieb ist noch für heuer geplant, die endgültige Inbetriebnahme soll Anfang 2020 starten.
Eine Änderung soll auch für Drittstaatsangehörige kommen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich haben: Diese werden zur Absolvierung einer Lehrausbildung künftig ebenfalls die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen können, was etwa Personen mit Schüler-Visum einen weiteren Aufenthalt in Österreich ermöglichen soll. Auch dieser Punkt soll noch heuer in Kraft treten.
Derzeit können sechs Gruppen über die Rot-Weiß-Rot-Karte einwandern: besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer. Schlüsselkräfte und Fachkräfte in Mangelberufen benötigen bestimmte Qualifikationen und eine fixe Jobzusage. Höchstqualifizierte, die entsprechend hohe Kenntnisse in ihrem Bereich vorweisen müssen, benötigen keine fixe Jobzusage. Sie erhalten sechs Monate Zeit, sich mit einem Visum um einen adäquaten Job in Österreich zu kümmern.
Berufsliste
Bereits angepasst wurde mittels Verordnung die Liste der Mangelberufe. Statt wie bisher 27 bundesweite Mangelberufe sind es nun 45. Zusätzlich gibt es in sieben Bundesländern Mangelberufe auf regionaler Ebene.
Die Rot-Weiß-Rot-Card für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zur Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Kommentare