Ringen um Banken-Kollektivvertrag - Bei Scheitern droht Streik

Ringen um Banken-Kollektivvertrag - Bei Scheitern droht Streik
Das Angebot von 2,66 Prozent mehr Gehalt ist GPA zu wenig. Sie will elfte und zwölfte Arbeitsstunde besser abgegolten haben.

Vier Runden sind die Sozialpartner bereits zusammengesessen um sich auf einen Kollektivvertrag für den Bankensektor zu einigen, heute Nachmittag startet der fünfte Versuch. Zuvor haben die Arbeitnehmer den Druck erhöht und sich eine Streikfreigabe vom ÖGB geholt. Betroffen sind rund 73.000 Bankangestellte. Zum Vergleich: 2008 gab es noch 80.000 Beschäftigte.

Die heutige Gesprächsrunde startet um 13:00 Uhr mit Vorbesprechungen, Verhandlungsort ist der Bankenverband im 1. Wiener Gemeindebezirk.

Das Angebot der Arbeitgeber sieht eine Erhöhung der Gehälter um 2,66 Prozent vor, den Arbeitnehmern ist das zu wenig. Außerdem wollen sie Zugeständnisse um die Auswirkungen der Arbeitszeiterhöhung durch die Bundesregierung zu kompensieren, teilte die Gewerkschaft GPA-djp zuletzt mit. Erreicht werden soll vor allem eine bessere Abgeltung der elften und zwölften Arbeitsstunde und ein leichterer Zugang zur sechsten Urlaubswoche.

Die Freizeitoption, die es schon in zahlreichen Industriebereichen gibt, ist kein Thema. Bei dieser können Arbeitnehmer auf das Plus beim Kollektivvertrag verzichten, dafür bekommen sie etwas mehr Freizeit.

Rund 450 Kollektivverträge

Die GPA-djp verweist auf die gute Ertragslage der Finanzhäuser, diese hätten im Vorjahr einen unkonsolidierten Jahresüberschuss von 5,7 Milliarden Euro erzielt. Basis für die Gespräche ist die Teuerungsrate der vergangenen zwölf Monate sowie der Produktivitätsanstieg. Im Vorjahr lag die Inflation bei zwei Prozent, aktuell beträgt sie 1,8 Prozent.

Neben der Bankenwirtschaft verhandelt derzeit auch die chemische Industrie die Löhne und Gehälter, hier geht es am 25. April mit der dritten Gesprächsrunde weiter.

Die Entstehung des Kollektivvertrages geht auf die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts zurück. Der Grundstein wurde 1870 durch ein Koalitionsgesetz gelegt, das die Aufhebung der Strafandrohung für Verabredungen und Streiks vorsah. Unter der Nazidiktatur in Österreich waren Kollektivverträge verboten. Mittlerweile werden jährlich etwa 450 Kollektivverträge zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen. Eine Bezahlung von Mitarbeitern unter Kollektivvertrag ist verboten. In Österreich fallen fast alle Arbeitnehmer unter Kollektivverträge, in Deutschland sind es nur mehr etwa 50 Prozent.

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