Richter bezweifeln Not eines Managers

Richter bezweifeln Not eines Managers
Deutschland: Der ehemalige "Bonus-Boy" und Topmanager Middelhoff braucht mehr als 35.000 € im Monat zum Leben.

Deutschlands gescheiterter Top-Manager Thomas Middelhoff und seine Frau Cornelie sind nach Spiegel-Informationen mit ihrem Versuch gescheitert, 23 Millionen Euro Festgeld und 970.000 Euro in Wertpapieren per einstweiliger Verfügung freizuklagen. Das Geld war beim Bankhaus Sal. Oppenheim eingefroren worden, weil Middelhoff und seine Frau Kredite von mehr als 100 Millionen € nicht mehr bedienen.

Middelhoff war einer der bestverdienenden Manager Deutschlands. Ein "Bonus-Boy" nannte ihn der Spiegel. Als Bertelsmann-Chef wurde er 2002 abgesetzt. Firmenpatriarch Reinhard Mohn äußerte sich später enttäuscht: "Eitle Manager sind egoistisch und schwer zu beeinflussen."

Nachdem er eine Millionenabfertigung in zweistelliger Höhe kassiert hatte, wurde er Vorstandschef von KarstadtQuelle und benannte das Unternehmen später in Arcandor um. Trotz mieser Bilanzen sollen die Manager weiter tolle Prämien kassiert haben. Die Pleite folgte, und Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz musste ihr Haus in St. Moritz verkaufen. Mehrere Prozesse sind anhängig.

Jetzt wollte Middelhoff dem Gericht weismachen, dass er mehr als 35.000 € pro Monat zum Leben brauche. Allein die Personalkosten für seine Villa in Bielefeld beliefen sich auf 20.000 €, in St. Tropez verdienten der Gärtner und das Sicherheitspersonal 15.000 € monatlich.

Die Richter am Kölner Oberlandesgericht konnten dem nicht folgen. Es sei "nicht nachvollziehbar belegt, dass die von Ihnen veranschlagten Kosten der Lebenshaltung unverzichtbar und nicht in zumutbarer Weise reduzierbar sind“. Middelhoff und seine Frau sollten sich an der Wirklichkeit orientieren und nicht am „subjektiven Empfinden aufgrund ihrer bisherigen Lebensführung". Außerdem versteht das Gericht nicht, warum es nicht möglich sei, "vorhandenes Vermögen einzusetzen", um Engpässe zu überbrücken. Etwa 619.586,83 €, die auf Drittbanken lägen oder "erhebliches unbelastetes Vermögen" im Eigentum der Ehefrau.

Kommentare