Rewe: Razzia wegen Bier- und Kaffeepreis

Rewe: Razzia wegen Bier- und Kaffeepreis
Wettbewerbshüter orten Preiskartelle im Lebensmittelhandel. Die Zentrale des Marktführers wird durchsucht.

Der Lebensmittelhändler Rewe (Billa, Merkur, Penny, Adeg, Bipa) wird sich über den Besuch nicht gefreut haben. 15 Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde und 15 Polizisten der Sicherheitsdirektion Niederösterreich kamen am Montag in die Unternehmenszentrale in Wiener Neudorf, um die Büros des größten Lebensmittelhändlers des Landes zu durchsuchen. Das bestätigt Claudia Haubner, Pressesprecherin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB): „Es geht um recht konkrete Absprachen bis zum Vorwurf der Kartellabsprachen.“

Bier und Kaffee

Gleich mehrere Produktbereiche sollen betroffen sein, im Fokus der Untersuchungen steht aber das Bier- und Kaffeesortiment. Die Wettbewerbshüter vermuten, dass die Preise sowohl mit Lieferanten als auch mit Wettbewerbern abgesprochen bzw. über Lieferanten gleiche Preise bei mehreren Händlern ausgedealt wurden. Derzeit gibt es bei anderen Handelshäusern aber noch keine Hausdurchsuchungen. „Wie die Ermittlungen weitergehen, hängt von den Ergebnissen der aktuellen Durchsuchung ab“, so Haubner.

„Wir haben der Behörde die Unterlagen zur Verfügung gestellt und arbeiten mit ihr zusammen“, sagt Rewe-Sprecherin Corinna Tinkler. Die Rewe-Vertriebsschienen Penny und Bipa seien von den Untersuchungen jedenfalls nicht betroffen. In den Zentralen der Konkurrenten Spar, Hofer und Zielpunkt wollte man die Untersuchungen am Dienstag nicht kommentieren.

Die BWB vermutet, dass der Handel über die Plattform der Lieferanten Preise abgesprochen hat. Mit anderen Worten: Mit den Lieferanten wurden Preise vereinbart, die diese dann auch bei der Konkurrenz fix gemacht haben. Wegen der horizontalen und vertikalen Vereinbarungen nennt man solche Absprachen auch Sternkartell. Hersteller versuchen mit solchen Absprachen ein Verschleudern der Ware unter einer bestimmten Preis zu verhindern. Es werde einem Händler oft ein Rabatt zugesagt, dafür verpflichtet er sich, den Artikel nicht unter einem Mindestpreis zu verschleudern, erklärt ein Branchenkenner. So werde verhindert, dass sich eine Abwärtsspirale bei den Preisen in Gang setzt.

Sichtung der Unterlagen

Da die Wettbewerbshüter nicht die Befugnis haben, Unterlagen mitzunehmen, müssen sie kopiert werden. Erhebt der Konzern Einspruch gegen die Mitnahme der Unterlagen, müssen sie versiegelt und zum Kartellgericht gebracht werden, erklärt BWB-Sprecherin Haubner das Prozedere. Jedenfalls könnte sich der Besuch in der Rewe-Zentrale über mehrere Tage ziehen, „je nachdem wie viele Unterlagen es gibt“.

Die Bundeswettbewerbsbehörde nimmt den Lebensmitteleinzelhandel nicht zum ersten Mal unter die Lupe. Die Branche ist stark konzentriert, die drei großen Spieler – Rewe, Spar (sie halten je rund 30 Prozent Marktanteil) und Hofer – teilen sich 80 Prozent des Marktes. Erst im Vorjahr wurde wegen eines Bierkartells ermittelt.

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