Registrierkassenpflicht brachte nur 300 Mio. Euro

Registrierkassenpflicht brachte nur 300 Mio. Euro
Die Registrierkasse sollte eigentlich 900 Millionen Euro einbringen.

Ein zentraler Punkt zur Finanzierung der Steuerreform von 2016 war eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen. Sie sollte im Jahr 900 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen. 2016 brachte sie aber nur 300 Mio. Euro, teilte das Finanzministerium nun auf Anfrage der FPÖ mit. 2016 sei nur ein "Rumpfjahr" gewesen, da eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum verspäteten Start geführt habe.

Auch 2017 sei ein Rumpfjahr, weil die neuen Sicherheitsmaßnahmen (Manipulationsschutz) erst mit Beginn des zweiten Quartals gelten. "Das erste Jahr, wo man eine valide Aussage über ein Gesamtjahr treffen kann, wird 2018 sein", hatte das Ministerium Ende März auf APA-Anfrage gesagt. Obwohl seit 1. April alle Unternehmen Registrierkassen mit Chips haben sollten, gab es auch Mitte April noch keine genauen Zahlen, wie viele Unternehmen ihre Registrierkassenchips angemeldet haben. Es würden "tausende Kassen pro Tag" registriert, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Die Kontrollen seien nicht verschärft worden, es gebe kaum schwere Verstöße.

Der FPÖ-Abgeordnete Axel Kassegger, der die Anfrage an das Finanzministerium lanciert hat, fordert angesichts der Mindererträge, "diese Zwangsbeglückung 'Registrierkasse' muss rasch abgeschafft werden".

Meldepflicht für Kapitalzuflüsse

Wie viel Geld andere Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform eingebracht haben, kann man laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Kasseggers hingegen nicht oder noch nicht genau berechnen.

Mehreinnahmen aus dem Bankenpaket etwa, das zur "Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Verhältnis zu inländischen und ausländischen Abgabenbehörden" geführt habe, seien meist "nicht separat auswertbar", heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Möglichkeit, das Kontenregister abzufragen, habe aber "zweifellos sehr hohe Präventiveffekte" und motiviere die Steuerpflichtigen, bisher nicht erklärte Einkünfte offenzulegen. "Nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz wurden fast 30 Mio. Euro an anonymen Einmalzahlungen geleistet. Durch Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz im Zusammenhang mit Schweiz und Liechtenstein sind ungefähr 5,5 Mio. Euro zu erwarten bzw. teilweise bereits vereinnahmt worden."

Die Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus Liechtenstein habe zu 19.189 Meldungen mit einem Gesamtbetrag von rund 3,3 Mrd. Euro geführt.

Die Erhöhung der Umsatzsteuer für gewisse Leistungen auf 13 Prozent sollte 200 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen. "Die zur Verfügung stehenden Aufkommens- bzw. Erklärungsdaten zum Umsatzsteueraufkommen lassen darauf schließen, dass die Größenordnung des ... Mehraufkommens dem ... prognostizierten Mehraufkommen entspricht." Eine genaue Berechnung sei aber nicht möglich.

"Selbstfinanzierung" der Steuerreform

Die Anhebung der Kapitalertragssteuer (KESt.) habe zu Vorzieheffekten geführt. Es gebe aber "aus aktueller Sicht keinen Grund, von der Schätzung eines mittelfristigen jährlichen Mehraufkommens von 150 Mio. Euro gegenüber einem Szenario ohne Steuersatzanhebung abzugehen".

Einsparungen bei Verwaltung und Förderungen sollten 1,1 Mrd. Euro bringen, davon 0,7 Mrd. Euro beim Bund. Dafür seien die einzelnen Ministerien zuständig, meint das Finanzministerium.

Rund 850 Mio. Euro sollten durch eine "Selbstfinanzierung" der Steuerreform zustande kommen. "Aufgrund der Vielschichtigkeit der wirkenden Effekte ist es nicht möglich ex post exakte Selbstfinanzierungsanteile zu errechnen", hält dazu nun das Finanzministerium fest.

Im Übrigen seien im Juni des Folgejahres die Veranlagungsdaten im Bereich der Ertragsteuern "noch sehr unvollständig", präzise Daten lägen in der Regel erst nach "mehreren Jahren" vor.

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