Registrierkassen: Pflicht für Manipulationsschutz kommt zu früh

Registrierkassen: Pflicht für Manipulationsschutz kommt zu früh
Bis 1. April müssen die Registrierkassen mit einem so genannten Manipulationsschutz ausgerüstet werden - eine Frist, die für die WKÖ zu knapp bemessen ist.

Sie war umstritten und hat vielen Gewerbetreibenden Kopfzerbrechen bereitet, die so genannte Registrierkassenpflicht. Nun kommt ein weiterer Aspekt dazu. Ab 1. April 2017 müssen diese Registrierkassen verpflichtend mit einer Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein, um vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten zu schützen.

Der Manipulationsschutz wird am Beleg als QR-Code sichtbar. Hinter dem QR-Code verbirgt sich eine individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmers. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine mögliche Datenmanipulation würde daher die chronologische Barumsatzkette unterbrechen und wäre somit nachweisbar, wird auf der Homepage des Finanzministeriums erklärt.

Zu knapp

Nun erklärt allerdings Iris Thalbauer, Geschäftsführerin für die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer, dass diese Frist wohl nicht eingehalten werden kann. "Es hat bis Ende November noch rechtlich unklare Formulierungen gegeben und erst im Dezember konnte tatsächlich mit der Umstellung begonnen werden. Und das geht sich bis April sicher nicht aus, weil bei jeder Kasse die Verschlüsselungseinheit installiert und die Kasse neu konfiguriert werden muss. Das bedeutet einen enormen zeitlichen und logistischen Aufwand. Wir haben eine Umfrage bei allen österreichischen Kassenhändlern gemacht und das heißt es, dass die Frist 1. April - trotz allen Einsatzes - nicht haltbar sein wird", so Thalbauer im Ö1-Morgenjournal.

Deswegen gibt es von Seiten der Wirtschaftskammer den klaren Wunsch, diese Frist bis Ende 2017 auszuweiten.

Für Thalbauer ist auch die Grenze von 15.000 Euro, ab der die Registrierkasse zu führen ist, zu weit unten angesetzt. Die Wirtschaftskammer hätte sich hier eine 30.000 Euro Kleinunternehmerregelung gewünscht.

Mehreinnahmen nicht realistisch

Die seit Mai geltende Registrierkassenpflicht bringt offenbar weniger als erhofft. Das Finanzministerium hat heuer 900 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet. Der Linzer Betrugsexperte Friedrich Schneider hält das für "überhaupt nicht realistisch". Er rechnet mit nur 80 bis 120 Mio. Euro, wie er im Morgenjournal sagte. Selbst wenn alle Anlaufschwierigkeiten überwunden seien, dürften die Mehreinnahmen maximal 250 bis 300 Mio. Euro im Jahr betragen. Grundsätzlich sei die Registrierkassenpflicht aber eine gute Sache, so der Universitätsprofessor der Johannes Kepler Universität Linz.

Das Finanzministerium ist mit Zahlen mittlerweile vorsichtig. Auf Anfrage des ORF gab man keine genaue Prognose mehr über die Mehreinnahmen ab. Insgesamt sei aber heuer mehr Geld durch die Mehrwertsteuer (MwSt.) hereingekommen, nämlich 830 Mio. Euro von Jänner bis Oktober. Wieviel davon den Registrierkassen zu verdanken war, könne man nicht herauslesen.

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