Rechnungshof sucht Empfänger für Geld aus unzulässigen Parteispenden

Rechnungshof sucht Empfänger für Geld aus unzulässigen Parteispenden
Bürger sollen Vorschläge machen, welche Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen Geld erhalten sollen.

Der Rechnungshof ist auf der Suche nach karitativen Organisationen, die das Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 31. Dezember können Anregungen per E-Mail an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage über Facebook RechnungshofAT oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien) deponiert werden, hieß es.

Der Hintergrund der Aktion ist, dass das Parteiengesetz festlegt, dass "unzulässige Parteispenden" nicht zurück an die Spenderin oder den Spender gehen dürfen, sondern an den Rechnungshof übermittelt werden müssen. Präsidentin Margit Kraker hat dann Einrichtungen, die "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten sollen.

Insgesamt geht es diesmal um 5.912,83 Euro an unzulässigen Spenden an ÖVP und SPÖ. Diese werden in drei Tranchen in Höhe von 1.970 Euro aufgeteilt. Aus den Vorschlägen wird dann per Los ermittelt, welche drei Organisationen jeweils 1.970 Euro erhalten werden. Das Ergebnis wird Anfang 2022 veröffentlicht werden, hieß es.

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