Privatkonkurs: Rätselraten um neue Regelung

(Symbolbild)
Die Pläne sollten eigentlich noch in diesem Monat durch den Ministerrat.

Die Bundesregierung hat in ihrem aktualisierten Arbeitspapier auch neue Regeln für den Privatkonkurs vorgesehen. Die Pläne zur leichteren Entschuldung sollen laut Zeitplan noch im März durch den Ministerrat. Im laufenden Monat gibt es noch einen Termin. "Der Entwurf ist zur Abstimmung beim Spiegelministerium (Gesundheitsministerium, Anm.)", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium.

In der Branche sitzt man schon auf Nadeln und es herrscht Rätselraten, was nun wirklich kommt, sagten verschiedene Kenner auf Nachfrage. Es gebe Gerüchte, dass das ganze Vorhaben noch platzen könnte.

Nachdem die Pläne vor Wochen schon detailreich bekanntgeworden waren, wurde es plötzlich wieder still um das Thema. Die SPÖ hatte stets Erleichterungen für den Privatkonkurs gefordert, die ÖVP ist tendenziell für eine leichtere Entschuldung ehemaliger Unternehmer. Die Wirtschaftskammer war immer gegen Erleichterungen beim Privatkonkurs. Gläubigerschutzverbände sprachen sich gegen verschiedene Punkte der geplante Reform aus, Schuldnerberater dafür. Gläubigerschutzverbände sind gegen das Abschaffen einer Mindestquote und gegen die Verkürzung der Entschuldungsdauer von sieben auf drei Jahre.

Ob es im Entwurf des Justizministeriums von Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nun Änderungen zu den bekannt gewordenen Pläne gibt, die von der sogenannten Insolvenzrechts Reformkommission in zwei Sitzungen erarbeitet worden waren, wollte man dort nicht kommentieren. Auch die Frage, ob das Vorhaben im Sinne des Zeitplans durch den kommenden Ministerrat geht, blieb vorerst offen.

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