Kindergärten: Gehaltsplus von 9,7 Prozent für Private
Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen und Assistenzkräfte in Privatkindergärten bekommen ab 1. Jänner 9,7 Prozent mehr Gehalt. Der neue Mindestlohn liegt damit bei 2.049 Euro, wie laut Aussendung die Gewerkschaften GPA und vida beim im Arbeitsministerium angesiedelten Bundeseinigungsamt vereinbart haben. Für Pädagoginnen im ersten und zweiten Berufsjahr gibt es laut Bundesgesetzblatt 2.945 Euro Mindestlohn.
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Überzahlungen sind selten
42 Prozent der Kindertagesheime (Kleinkindgruppen, Kindergärten, Horte) haben laut Statistik Austria einen privaten Erhalter, werden also nicht von Gemeinden oder Städten betrieben. Nur für einen Teil des Privatkindergartenpersonals gilt allerdings ein Kollektivvertrag. Für alle übrigen vereinbart die Gewerkschaft jedes Jahr beim Bundeseinigungsamt einen Mindestlohntarif, Überzahlungen sind dabei laut Gewerkschaft selten.
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