Rewe und BWB vor außergerichtlicher Lösung

Rewe und BWB vor außergerichtlicher Lösung
Die Bundeswettbewerbsbehörde steht mit dem Rewe-Konzern kurz vor einer außergerichtlichen Lösung.

Die Wettbewerbshüter haben im März des Vorjahres mit ihrer achttägigen Razzia in der Zentrale des Lebensmittelhändlers Rewe (Merkur, Billa, Penny, Adeg, Bipa) mächtig Staub aufgewirbelt. Der Vorwurf und das Argument für die Ermittlungen: Händler und Lieferanten würden Preise absprechen und damit Konsumenten beim Lebensmitteleinkauf abzocken. Jetzt steht die Bundeswettbewerbsbehörde mit der Rewe-Konzern kurz vor einer außergerichtlichen Lösung, hat der KURIER erfahren.

Antrag gestellt

„Es gibt einen Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde“, bestätigt Reinhard Hinger, Sprecher des Oberlandesgerichts Wien. „Nächster Verfahrensschritt ist eine Gerichtsverhandlung, die demnächst ausgeschrieben wird“, erklärt Hinger. Über die Höhe des beantragten Bußgelds kann das Gericht – weil das Verfahren bis zur Verhandlung nicht öffentlich ist – noch keine Auskunft geben. In der Branche freilich wird ein Betrag im zweistelligen Millionenbereich kolportiert.

Die Wettbewerbshüter wollen das so nicht bestätigen. „Wir sind in Vergleichsgesprächen und zuversichtlich, dass wir in eine gute Richtung gehen“, hält sich Stefan Keznickl, Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde, zur Causa gewohnt bedeckt. Auch Rewe-Sprecherin Ines Schurin will mit Verweis auf das laufende Verfahren momentan keine Stellungnahme abgeben.

Der Razzia bei Rewe sind in den vergangenen Monaten zahlreiche weitere gefolgt. Neben MPreis und einigen Molkereiunternehmen wurde unter anderem die Zentrale des Handelsriesen Spar Anfang Februar acht Tage lang gefilzt. Die Ergebnisse sind noch ausständig. Berglandmilch (Marken: Latella, Schärdinger, Tirol Milch) hat sich bereits Anfang des Jahres außergerichtlich mit den Wettbewerbshütern geeinigt. Das Unternehmen zahlte ein Bußgeld in Höhe von mehr als einer Million Euro. Neben den Molkereiprodukten nehmen die Wettbewerbshüter vor allem die Bier- und Kaffeesortimente unter der Lupe.

Die Wettbewerbshüter vermuten sogenannte Sternkartelle: Das heißt, dass Händler über die Plattform ihrer Lieferanten sichergestellt haben, dass die Konkurrenz die Ware nicht billiger verkauft als das eigene Handelshaus.

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