Preisabsprachen: Kartellstrafe für Zielpunkt und Pfeiffer
Das Kartellgericht hat über die Pfeiffer HandelsgmbH und deren Tochter Zielpunkt GmbH eine Geldbuße in der Höhe von 562.500 Euro verhängt. Die Unternehmen hatten mit verschiedenen Lieferanten Preise abgesprochen. Die Entscheidung des Kartellgerichts vom 2. Juli ist rechtskräftig.
Die Firmen haben in fünf Produktgruppen auf die Verkaufspreise Einfluss genommen. Betroffen sind Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstprodukte, Brauereiprodukte, nichtalkoholische Getränke und Mühlenprodukte zwischen März 2007 und Juli 2011. Zielpunkt habe demnach mit Lieferanten Wiederverkaufspreise (auch Aktionspreise) abgesprochen. "In einer Reihe von Fällen setzte die Zielpunkt GmbH diese Wiederverkaufspreise auch tatsächlich um", heißt es in dem Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde.
Mildernde Umstände
Mildernd in der Berechnung des Strafausmaßes wirkte sich laut BWB die im damaligen Zeitraum angespannte finanzielle Situation von Zielpunkt und der geringe Marktanteil beider Unternehmen im österreichischen Lebensmittelhandel aus. Dieser liege unter sieben Prozent (Pfeiffer und Zielpunkt) im Gegensatz zu den Mitbewerbern Spar (30 Prozent) und Rewe (35 Prozent), die ebenfalls bereits wegen unerlaubter Preisabsprachen im Visier der BWB waren. Strafmildernd kam auch die umfassende Kooperation mit der Behörde bei der Aufarbeitung des Wettbewerbsvergehens hinzu.
Erich Schönleitner, Geschäftsführer der Pfeiffer HandelsgmbH, verwies gegenüber der Presse darauf, sein Unternehmen habe sich erst im April 2012 an Zielpunkt beteiligt. "Wir haften hier also für Fehler der Voreigentümer." Man sei auch bei den ersten in Österreich gewesen, die Compliance-Schritte gegen Preisabsprachen gesetzt hätten. Der Betrag der Geldbuße sei in voller Höhe durch eine Rückstellung in der Bilanz gedeckt, so Schönleitner.
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