Preisabsprachen in Dämmstoffbranche?
Die Baustoffindustrie gerät ins Visier der Wettbewerbshüter. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geht dem Verdacht auf verbotene
Preisabsprachen bei Dämmstoff-Herstellern nach. Nachdem das Kartellgericht einem Hausdurchsuchungsbefehl stattgegeben hat, waren seit Anfang dieser Woche mehrere Betriebe von Kartell- und Kripo-Beamten aufgesucht worden. Die Hausdurchsuchungen laufen noch.
Es bestehe der Verdacht auf Preisabsprachen, "wir ermitteln noch, es läuft recht intensiv an", hieß es heute aus der Wettbewerbsbehörde. Ein Zeuge habe die Vorwürfe der Behörde bekannt gegeben.
Demnach habe es Preis- und auch Gebietsabsprachen gegeben, denen man nun nachgehe. In dieser Branche habe es Mitte der 90er Jahre ein eingetragenes Kartell gegeben, das dann verboten worden sei. Dem Zeugen zufolge sollen diese Absprachen nie aufgehört haben.
Steuerzahler betroffen
Untermauern bei den Razzien etwaig festgestellte Beweise den Verdacht, würde ein gerichtliches Verfahren eröffnet. Die weiteren Entscheidungen - also allenfalls die Verhängung von Strafen - obliegt dann dem Kartellgericht. Als Höchststrafen blühen Kartellsündern bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes als Bußgelder.
Werden über wettbewerbswidriges Verhalten und Preisabsprachen die Konditionen hoch gehalten, trifft dies etwa im Baustoff/Dämmstoffbereich nicht nur Häuselbauer über die von der Industrie belieferten Baustoffhändler und Baumärkte.
Da der Staat seit kurzem die so genannte thermische Häusersanierung stark subventioniert, ist auch Steuergeld im Spiel. Zumal sich die Förderhöhe nach der Rechnungssumme richtet. Damit würden zumindest indirekt auch die Steuerzahler zu hohe Kosten für Dämm-Materialien wie Polystyrol mittragen müssen.
Unbekannte Sünder
An welchen Orten und bei welchen Firmen die
Hausdurchsuchungen statt gefunden haben, will die Wettbewerbsbehörde nicht bekannt geben.
Dem Vernehmen nach soll es sich bei den Unternehmen, gegen die der Verdacht auf unerlaubte Absprachen erhoben wird, jedenfalls um drei Branchengrößen handeln. Ein Verfahren vor dem Kartellgericht wurde bisher nicht eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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