Behördenbriefe: Warum die Post für Ärger bei Kunden sorgt
Wer längere Zeit auf Urlaub ist, im Ausland arbeitet oder einen Spitalsaufenthalt hat, ist gut beraten, dies rechtzeitig der Post mitzuteilen. Kommt während der Abwesenheit nämlich ein Behördenbrief (RSa oder RSb-Brief) und es wird niemand angetroffen, hinterlässt die Post eine gelbe Hinterlegungsanzeige und der Brief gilt als zugestellt. Das Zustelldatum ist wichtig für den weiteren behördlichen Verfahrensverlauf.
Um sich Fristversäumnisse zu ersparen, konnte bis Ende Jänner die Dauer der Abwesenheit mittels Formular kostenlos der Post mitgeteilt werden. „In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Post den Ortsabwesenheits-Service aber ersatzlos gestrichen“, berichtet Magier Toni Rei dem KURIER. Er arbeite immer wieder für einige Monate im Ausland und wisse aus eigener schlechter Erfahrung, wie wichtig diese Ortsabwesenheitserklärung ist.
Toni Rei
„Ich wurde während eines viermonatigen Gastspieles in Rhodos sogar von meiner Wohnung polizeilich abgemeldet, weil Fristen versäumt wurden. Mit der plötzlichen Einstellung des Services beschere die Post „Tausenden Kunden Probleme mit der Polizei oder Gerichten“, vermutet Rei und verweist auf Pensionisten, die den Winter in wärmeren Gegenden im Ausland verbringen. Ihnen könnte finanzieller Schaden durch Strafen bis hin zu Säumnisurteilen drohen, weil Fristen nicht eingehalten wurden.
Zu hoher Aufwand
Eine Post-Sprecherin bestätigt auf Anfrage die Einstellung des kostenlosen Abwesenheits-Services aus Kostengründen. „Das Service wurde kaum noch genutzt.“ Es stünden den Kunden aber weiterhin gut funktionierende Alternativen zur Verfügung, um längere Abwesenheit zuverlässig regeln zu können.
Die Post verweist auf die Möglichkeit eines Urlaubspostfaches, das für eine Dauer von bis zu neun Wochen in Anspruch genommen werden kann. Briefe können anschließend entweder zugestellt oder in einer Postfiliale abgeholt werden. Behördenbriefe werden in dieser Zeit mit dem Vermerk „ortsabwesend“ an den Absender retourniert.
Behördenbriefe
Behördenzustellungen erfolgen mittels RSa- oder RSb-Brief
RSa-Brief
Der blaue RSa-Brief darf nur dem Empfänger selbst übergeben werden, z.B. Strafbescheid
RSb-Brief
Der weiße RSb-Brief kann auch an einen Ersatzempfänger zugestellt werden; das kann ein Mitbewohner oder Familienmitglied sein.
Bei beiden Briefen gilt: Die Hinterlegung gilt als rechtlich zugestellt.
Die Alternativen haben ihre Tücken
Ein Urlaubspostfach einzurichten sei nicht immer eine Alternative, meint Rei, zumal dies nur für neun Wochen gültig ist und daher bei längerer Abwesenheit immer wieder neu beantragt werden muss. Dies kann der Kunde zwar selbst mittels Post-App erledigen, doch für ältere Menschen, die den Umgang mit Apps am Smartphone nicht gewohnt sind, eine unzumutbare Hürde, findet der Künstler. Das Urlaubspostfach ist obendrein kostenpflichtig. Eine Woche kostet 16,90 Euro, für die gesamten neun Wochen werden 45,90 Euro fällig.
Ein Nachsendeauftrag (ab 21.90 Euro) wiederum ist bei Behördenbriefen nur innerhalb Österreichs möglich. Bei längeren Abwesenheiten, welche weder durch Urlaubspostfach noch Nachsendeauftrag abgedeckt werden können, empfiehlt die Post eine Postvollmacht. Mit dieser kann eine Person des Vertrauens auch Behördenbriefe entgegennehmen.
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