Poker um Geständnis von Ex-Audi-Chef im Abgasskandal-Prozess

Poker um Geständnis von Ex-Audi-Chef im Abgasskandal-Prozess
Richter will mit Beteiligten vertraulich weiterverhandeln. Verteidiger und Staatsanwalt ringen um Konditionen eines Deals. Zweiter Mitangeklagter legte Geständnis ab.

Im Betrugsprozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler pokern Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht um ein Geständnis und dessen Folgen. Die Gespräche über einen Deal in dem Verfahren um Abgasmanipulationen würden hinter verschlossenen Türen fortgesetzt, sagte Richter Stefan Weickert am Dienstag in der öffentlichen Verhandlung am Landgericht München. Weickert müsste dann beim nächsten öffentlichen Termin am Mittwoch über den neuen Stand informieren.

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Der Richter hat Stadler bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht gestellt. Weickert fasst nach Angaben vom Dienstag eine Freiheitsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren ins Auge, die zur Bewährung ausgesetzt würde.

Dem Richter zufolge kann die Staatsanwaltschaft damit zwar leben, sträubt sich aber noch gegen mehrere Details einer solchen Verständigung. Stadler und seine Anwälte haben sich bisher nicht festgelegt. Bisher hat Stadler die Vorwürfe stets bestritten. Die beiden übrigen Angeklagten haben Manipulationen von Abgaswerten unterdessen gestanden.

Prozess seit September 2020

Der Prozess zieht sich seit September 2020 hin. Er ist eines der prominentesten Gerichtsverfahren in dem 2015 aufgeflogenen Skandal bei Volkswagen und der Konzerntochter Audi. Laut Anklage sollen der frühere Audi- und Porsche-Manager Wolfgang Hatz und der Ingenieur Giovanni P. für die Manipulation von Motoren gesorgt haben, die die Einhaltung gesetzlicher Abgaswerte nur auf dem Prüfstand simulierten. Stadler soll es nach Bekanntwerden des Skandals versäumt haben, den Verkauf der manipulierten Autos zu stoppen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Stadler bereits ab September 2015 in der Pflicht gesehen, weil ihm zu diesem Zeitpunkt die Manipulationen klar geworden seien. Nun geht das Gericht davon aus, dass er wohl erst zehn Monate später, im Juli 2016, die Tragweite des Falls erkannte. Die Staatsanwaltschaft hingegen sehe Stadler derzeit ab Dezember 2015 in der Pflicht, berichtete der Richter aus dem bisherigen Hintergrundgespräch.

"Siebenstelliger Betrag"

Umstritten ist außerdem, wie viel Geld Stadler als Bewährungsauflage zahlen müsste. Dem Richter zufolge fordert die Staatsanwaltschaft eine Millionensumme. Es müsse "ein siebenstelliger Betrag" sein, zitierte der Richter die Ankläger. Stadlers Verteidiger hingegen seien mit der vom Gericht geplanten Mindeststrafe von eineinhalb Jahren nicht einverstanden. Mit Blick auf eine Geldauflage hätten sie zudem eingewandt, dass das frühere Millionen-Einkommen des Ex-Audi-Chefs "praktisch von hundert auf null gefallen sei". Er verfüge aber "über einen gewissen Immobilienbestand".

Der frühere Audi-Motorenchef und Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz ließ seinen Verteidiger Gerson Trüg am Dienstag erklären, er bekenne sich zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen. Ihm sei bewusst gewesen, dass die von ihm mitverantwortete Abgas-Nachbehandlung in zahlreichen Autos illegal gewesen sein könnten.

Dies hatte bereits der Mitangeklagte Giovanni P. gestanden. Diesem versprach der Richter deswegen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe, zu der eine Geldauflage von 50.000 Euro kommen soll. Bei Hatz hingegen lehnte Staatsanwalt Nico Petzka einen Deal ab. Damit ist offen, wie das Gericht bei Hatz entscheiden wird. Ein Urteil über die drei Angeklagten wird im Lauf der kommenden Monate erwartet.

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