Pflegebonus: Woran die Auszahlung in der Praxis scheitert

Die Kritik am groß angekündigten und dann schlecht umgesetzten Gehaltsbonus der Regierung für die rund 150.000 heimischen Pflege- und Betreuungskräfte reißt nicht ab. Diesmal geht es um die Auszahlung des Bonus. Dieser erfolgte für das abgelaufene Jahr in Form einer Einmalzahlung von rund 2.000 Euro mit dem Dezembergehalt und wird ab heuer als monatlicher Zuschuss auf das Gehalt aufgeschlagen.
Erst kürzlich stellte der Nationalrat klar, dass die monetäre Wertschätzung nicht nur dem Stammpersonal in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, sondern auch den überlassenen Pflegekräften ausbezahlt werden muss. Die Freude bei den rund 2.000 Beschäftigten, die vor allem bei Personallücken zum Einsatz kommen, verhallte jedoch rasch. Die Praxis zeigt, dass der vorgegebene Auszahlungsmodus für diese Gruppe nicht geeignet ist und sie damit zwischen allen Stühlen der Bürokratie sitzen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Krankenanstalten, Kuranstalten, Teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Lang- und Kurzzeitpflege, Träger der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste, Träger der teilstationären und stationären Behindertenhilfe
Wer bekommt die Entgelterhöhung?
Mitarbeiter/innen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz, Mitarbeiter/innen der Sozialbetreuungsberufe (Diplom-SozialbetreuerInnen, Fach-SozialbetreuerInnen, HeimhelferInnen)
Wie viel?
2022 betrug der Gehaltsbonus einmalig 2.000 Euro brutto (inkl. Dienstgeber-Beiträge), für 2023 beträgt der Jahresbonus 2.460 Euro brutto inkl. DG. Er wird monatlich, 14 x jährlich ausbezahlt, dabei ist der Stichtag maßgeblich
Wer zahlt?
570 Millionen Euro stellt der Bund der Ländern für 2022 und 2023 zur Verfügung
Stichtagsregelung ungeeignet
Aus zwei Gründen: Erstens ist das Zeitarbeitspersonal – wie der Name schon sagt – nur für eine bestimmte Zeit in unterschiedlichen Spitälern oder Pflegeeinrichtungen tätig, wo gerade Personalengpässe herrschen. Der Pflegebonus stellt aber auf einen bestimmten Stichtag ab, zu dem die Person in der Einrichtung beschäftigt sein muss. Zweitens ist nicht geregelt, wer den Bonus auszahlt, denn Arbeitgeber ist eigentlich der Arbeitskräfteüberlasser. Das Geld für den Pflegebonus fließt vom Bund über die Länder direkt aber nur an die Spitäler und Pflegeheime, die ihn dann an ihr Personal weiterreichen.

„Administrativer Wahnsinn“
„Die Auszahlung des Pflegebonus ist ein administrativer Wahnsinn, der dringend geändert werden muss“, schildert Heidi Blaschek, Vorsitzende der Personaldienstleister in der Wirtschaftskammer (WKO) dem KURIER. Obwohl eine Gleichbehandlung zwischen Stamm- und überlassenem Personal gilt, würden sich die Spitäler nur für ihr Personal zuständig fühlen.
Blaschek fordert eine direkte Abrechnung des Pflegebonus zwischen dem Arbeitskräfteüberlasser und der Förderabteilung der Länder. Der Nachweis der Beschäftigung in der Pflegeeinrichtung könnte mittels ÖGK-Anmeldungen, Dienst- und Einsatzpläne erfolgen. Weiters sollte statt einer Stichtagsregelung auf eine Ganzjahresbetrachtung umgestellt werden.
Die Gewerkschaft sieht die Arbeitgeber in der Pflicht, hier Lösungen zu finden. Am einfachsten sei das Problem über den Kollektivvertrag zu lösen, sagt Eva Scherz von der Angestelltengewerkschaft GPA. Im privaten Pflegebereich sei das weitgehend umgesetzt, im Spitalsbereich noch nicht.
Kommentare