Personal-Rabatte bald bis zu 20 Prozent steuerfrei
Die Steuerreform bringt für den heimischen Handel nicht nur die ungeliebte Registrierkassenpflicht, sondern auch ein Steuerzuckerl. So werden Rabatte, die an die eigenen Mitarbeiter gewährt werden, wie in Handelsbetrieben üblich, steuerlich entlastet.
Einkommensbestandteil
Diese Rabatte gelten als Einkommensbestandteil und sind daher als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Laut Regierungsvorlage wird die Steuerfreigrenze jetzt von 10 auf 20 Prozent des Endpreises angehoben. Übersteigen die gewährten Rabatte 20 Prozent, bleiben diese bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bisher war im Gesetzesentwurf nur eine Freibetrags-Grenze von 500 Euro vorgesehen. Die Neuregelung soll ab 1. Jänner 2016 gelten.
Peter Buchmüller, neuer Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer (WKO), zeigte sich erfreut über die Erleichterungen. Rabatte seien ein wichtiges Mittel, gutes Verkaufspersonal ans Unternehmen zu binden. Auch könnten Produkte besser beschrieben und beworben werden, wenn sie selbst ausprobiert werden, wie etwa im Baustoff- oder Elektronikhandel.
Die bisherige lohnsteuerliche Regelung führte dazu, dass Mitarbeiter beim Mitbewerb oft günstiger einkaufen können als im eigenen Unternehmen. Die Loyalität gegenüber dem Uternehmen und die Mitarbeiterzufriedenheit habe dadurch abgenommen.
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