Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht

Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht
Wer Zeitausgleich nimmt und krank wird, hat Pech gehabt: Die freie Zeit wird dennoch aufgebraucht, hat der OGH nun entschieden.

Im Urlaub ist es einfach – wird man währenddessen krank, kann man die Urlaubs- in Krankenstandstage umwandeln lassen. Wer allerdings Zeitausgleich hat, schaut durch die Finger: Dann verfallen die Tage, während man sich daheim auskuriert, hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden.

Bislang war die gängige Praxis eine andere – Urlaub und Zeitausgleich wurden zumeist ähnlich behandelt, wenn es um Krankenstand ging. Dies wird sich nun ändern: Wie der OGH festgestellt hat, ist Zeitausgleich lediglich eine „bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht“ – demnach also Freizeit. Und eine Erkrankung in der Freizeit habe keine rechtliche Relevanz.

Dass dies den Arbeitnehmern ein Dorn im Auge ist, scheint klar – die Arbeiterkammer hat deshalb angekündigt, auf eine rechtliche Änderung zu drängen, die Urlaub und Zeitausgleich in diesem Punkt als gleichwertig ansieht.

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