OGH-Urteil: Bawag-Zinswette mit der Stadt Linz ungültig

OGH-Urteil: Bawag-Zinswette mit der Stadt Linz ungültig
Trotzdem will die BAWAG Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, falls es keine Einigung gibt.

Die Stadt Linz hat in drei Gerichtsinstanzen gegen die Bawag gewonnen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute, Montag, der Stadt Linz Recht gegeben und den Streit rund um eine desaströse Zinswette zugunsten der Stadt entschieden. Die Bawag hat die Niederlage bezüglich dieses Zwischenurteils in einer Aussendung eingeräumt.

„Die Bawag war stets davon überzeugt, dass der Vertrag wirksam abgeschlossen wurde. Das heutige Urteil betreffend die Unwirksamkeit des Vertrags stellt nun einen Aspekt des langjährigen Rechtsstreits klar“, teilte die Bawag mit. „Als Folge des Urteils wird die Bawag ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze, das heißt in Höhe von 254  Millionen Euro, bilanziell abschreiben.“ 

Es sei nun an der Zeit dieses Kapitel abzuschließen. Jetzt will die BawagSchadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine Einigung erzielt werden kann. „Ich hoffe, dass vernünftige Parteien zusammenkommen, um sich über offene Schadenersatzansprüche zu einigen“, erklärte Bawag-Chef Anas Abuzaakouk. 

„Für die Linzer Bürgerinnen und Bürger bin ich erleichtert über dieses Urteil. Ich war seit jeher überzeugt, dass die Rechtsposition der Stadt Linz hält und bin froh, dass dieser langwierige Rechtsstreit nun von der höchsten Instanz in unserem Sinne beendet wurde. Mein Dank gilt unserem Anwaltsteam um Dr. Gerhard Rothner, welches uns über die Jahre hinweg begleitet hat“, sagt Bürgermeister Klaus Luger zum OGH-Urteil.

 

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