Keine Flugscham: Österreicher fliegen wieder
Die börsennotierte Flughafen Wien AG ist weiter auf Erholungskurs. Für 2023 rechnet der Vorstand mit einem Gewinn von über 150 Mio. Euro. Das wäre ein Plus von 30 Prozent gegenüber den 115 Mio. Euro, die Vorstand zuletzt für 2022 erwartete. Der Airport sprach am Donnerstag von einem "erfolgreichen Comeback der Luftfahrt". In Wien wurden im Vorjahr 23,7 Millionen Passagiere gezählt, ein Plus von 127 Prozent gegenüber 2021, aber um 25 Prozent weniger als im Rekordjahr 2019.
"2022 ist die Luftfahrt wieder zurückgekehrt: Das Passagieraufkommen am Flughafen Wien hat sich mehr als verdoppelt und liegt nun insgesamt bei etwa 75 Prozent des Vorkrisenniveaus", sagte Vorstand Julian Jäger. "Für 2023 erwarten wir daher weiteres Wachstum auf 26 bis 27 Mio. Passagiere am Standort Wien."
"Erstmals nach Jahrzehnten ist die Flughafen Wien AG schuldenfrei und kann die geplanten Investitionen aus dem eigenen Cash-Flow finanzieren", betonte Vorstand Günther Ofner. 2023 soll der Umsatz auf 830 Mio. Euro und das operative Ergebnis EBITDA auf über 325 Mio. Euro steigen. Die Investitionen werden auf 135 Mio. Euro fast verdoppelt.
Zu den Investitionsprojekten gehören die Süderweiterung des Terminal 3 (früher Skylink). Der Baubeginn ist für Mitte 2023 geplant, 2027 soll das Gebäude in Betrieb gehen. Auch die Photovoltaikanlage wird heuer erweitert, von bisher 26 auf 45 Hektar. In Summe wird die Anlage dann rund 100.000 Paneele umfassen. Schon jetzt mit rund 55.000 Paneelen zählt sie die den größten PV-Anlagen Österreichs. Die Freiflächen-PV-Anlage befindet sich südlich der Piste 11L/29R und würde, falls die dritte Piste gebaut wird, zwischen diesen beiden Start- und Landebahnen liegen.
Dritte Piste liegt auf Eis
Der Flughafen Wien hatte nach dem massiven Passagiereinbruch in der Coronapandemie die Pläne für die dritte Piste fürs Erste auf Eis gelegt. Es würden keine Maßnahmen für die Realisierung getätigt, hieß es. Vor der Coronakrise war geplant, 2024 oder 2025 mit den Arbeiten zu beginnen. "Das Projekt ist nicht abgesagt", es könnte aber sein, dass sich das "einige Jahre nach hinten schiebt", so Ofner 2021.
Gericht kippt Rückerstattungsklausel von Swiss
Fällt ein Flug aus, so muss die Fluggesellschaft den Fluggästen die Kosten binnen sieben Tagen vollständig erstatten, sofern diese das wünschen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Swiss International Air Lines festgestellt. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte der VKI am Donnerstag mit.
Eine Klausel der Swiss regelte, dass Rückerstattungen von Flugtickets, die per Kreditkarte bezahlt wurden, nur auf das Konto vergütet werden, mit dem die Tickets ursprünglich bezahlt wurden. Das widerspreche der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die Zahlungsmethoden wie Überweisung, Scheck oder Barzahlung vorsehe, argumentierte der VKI.
"Besonders problematisch sind solche Klauseln, wenn bei einer Buchung der Flugpreis mit der Kreditkarte eines Vermittlers ohne das Wissen des Fluggastes gezahlt wurde", erklärte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller laut Mitteilung. Bei Vermittlern handelt es sich oft um Onlinebuchungsportale, die ihren Sitz im Ausland haben und häufig schwer greifbar sind.
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