Österreich prüft Berufung gegen Urteil zu Hinkley Point

Das Europäische Gericht hält Milliarden-Subventionen für das britische AKW für rechtens. Österreich willl dagegen berufen.

Europas Atomlobby darf jubeln: Das Europäische Gericht hat in erster Instanz die Klage Österreichs gegen die Milliarden-Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point abgewiesen.

Begründung: Die Beihilfe sei mit den Zielen des Euratom-Vertrages vereinbar. Dieser 61 Jahre alte und niemals veränderte Vertrag der EU-Staaten sieht im Wesentlichen vor, dass die Länder Anreize zum Ausbau der Kernenergie setzen dürfen. Zudem habe jedes EU-Mitglied das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen.

Österreichs Umweltministerium findet das Urteil „bedauerlich“. Es setze ein falsches Signal und sei schwer nachvollziehbar. Oberösterreichs Landesrat Rudi Anschober, der 2015 die Initiative zur Klage gegen die britischen AKW-Subventionen ergriff, will das Urteil nun von Europarechtler Franz Leidenmühler prüfen lassen. Österreich hat zwei Monate Zeit, eine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil einzubringen. Wie informell verlautet, ist eine Berufung höchst wahrscheinlich.

Für Österreich geht es nämlich nicht nur um Hinkley Point. Wenn die europäischen Gerichte Förderungen für Kernkraftwerke für rechtens erklären, öffnen sie damit der Atomindustrie ein großes Feld für Investitionen.

AKW in Nachbarländern

Nicht ohne Grund haben sich Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei dem Rechtsstreit als Streithelfer auf Seite der Briten angeschlossen.

Denn sie alle planen Kernkraftwerks-Bauten. Nur 60 Kilometer von Österreichs Grenze entfernt liegt das tschechische AKW Temelin. Der mehrheitlich staatliche Konzern CEZ will das AKW um zwei weitere Reaktoren erweitern. Das rechnet sich nur, wenn der Strompreis subventioniert wird. CEZ hat mit dem Ausbau auf das Urteil zu Hinkley Point gewartet.

Ungarn könnte das Kernkraftwerk Paks, dessen Betriebszeit sich dem Ende nähert, durch ein neues AKW ersetzen. Und im rumänischen Cernavoda ist ebenfalls ein Ausbau der Kernkraft geplant.

Österreich hatte in seiner Nichtigkeitsklage gegen die Beihilfen für Hinkley Point unter anderem vorgebracht, dass die Technologie dort nicht neuartig und daher nicht förderwürdig sei. Auch in diesem Punkt argumentiert das Europäische Gericht mit dem Euratom-Vertrag. Er verlange keine technische Innovation.

Für Anschober ist daher klar, dass sich die Regierung auf eine Reform des Euratom-Vertrags konzentrieren müsse. Sie sei der Schlüssel für die europäische Atompolitik. Österreich müsse die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um diese Reformen zumindest anzustoßen, fordert Anschober.

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