Notariatskammer klagt Online-Plattform notarity

Notariatskammer klagt Online-Plattform notarity
Kammer hält Geschäftsmodell für nicht rechtskonform. Es geht um die digitale Abwicklung und Abrechnung von Notariatsdienstleistungen

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen das Wiener Legaltech-Start-up notarity GmbH eingebracht. Die Klage diene der rechtlichen Klärung des Geschäftsmodells des Start-ups, teilte die Kammer am Dienstag mit. Notarity ist eine digitale Plattform für Online-Notariatsdienste. Über die Plattform können diverse Dienstleistungen von Notaren wie Unternehmensgründung, Übertragung von Unternehmensanteilen, Kapitalerhöhungen, Änderungen im Firmenbuch, Vollmachten oder sonstige Unterschriftsbeglaubigungen digital abgewickelt werden.

Laut der Plattform kooperiert bereits jede vierte österreichische Notariatskanzlei mit notarity und bietet Termine an. Über die Plattform seien bereits mehr als 10.000 Dokumente nach den gültigen europäischen Standards beglaubigt worden.

Kammer hält Geschäftsmodell für nicht rechtskonform

Die Notariatskammer geht davon aus, dass das Geschäftsmodell von notarity in Österreich nicht rechtskonform ist. Die Notariatskammer begrüße zwar die Entwicklung technischer Systeme zur weiteren Digitalisierung der Notariate - "es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die - ausschließlich - Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen", sagt ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. "Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können."

Notarity pocht auf Rechtmäßigkeit

Notarity  zeigt sich in einer Aussendung verwundert über die Klage und bedauert, "dass sich die Notariatskammer trotz mehrfacher Gesprächsangebot keiner einvernehmliche Lösung im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung aufegschlossen war". Selbst die Klage der Notariatskammer lasse "keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Online-Beglaubigungen", sagt notarity-Gründer und CEO Jakob Schuster. Auch die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf den Marktauftritt werde geprüft.  Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten seit jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. "notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“, betont Schuster.

Ziel von notarity ist laut eigenen Angaben, all jene, die Notariatsdienstleistungen benötigen, jederzeit binnen weniger Minuten mit einem verfügbaren Notariat zusammenzubringen. Die Notariatskammer verwehrte jedoch bisher die Kooperation.  „Das ist jedoch weder im Sinne der mehr als hundert Notarinnen und Notare, noch im Interesse derer Kundinnen und Kunden, die heute Notariatsleistungen über notarity jederzeit egal an welchem Ort der Welt, vollständig online in Anspruch nehmen“, betont Schuster. Er will sich mit der Kammer gütlich einigen und ist für weitere Gespräche bereit.

Kommentare