Ökonom Schneider plädiert für die Aufhebung des Glücksspielmonopols

Das österreichische Glücksspielmonopol ist jenen Online-Glücksspielanbietern ein Dorn im Auge, die lediglich über eine Lizenz im Ausland (u. a. von Malta oder Gibraltar) verfügen. Es sei nicht marktkonform oder verhältnismäßig, außerdem sei es veraltet. Das ist jedenfalls das Resultat einer Studie des renommierten Linzer Ökonomen Friedrich Schneider, die die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG), in der diverse konzessionslose Online-Anbieter vertreten sind, in Auftrag gegeben hat.
„Das Monopol ist nicht mehr gerechtfertigt. Ich würde sagen, wir heben es auf. Und machen je nach gesellschaftspolitischer Ansicht ein liberales oder ein restriktiv ausgestattetes Konzessionsmodell, das alle gleichbehandelt“, sagt Schneider. „Ich wäre für ein liberales Lizenzmodell nach ganz bestimmten Regeln wie in anderen Ländern auch.“
Zur Erklärung: In Österreich verfügt die Casinos Austria AG (CASAG) über Konzessionen für 12 stationäre Casinos. Zugleich unterhält sie als Mehrheitseigentümer die Tochter win2day, das hierzulande einzige konzessionierte Online-Glücksspielportal. Außerdem gibt es in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten noch das „kleine Glücksspiel“, dort ist das Aufstellen von Spielautomaten erlaubt.
Schwerer Markteingriff
Laut Schneider ist ein Staatsmonopol ein schwerer Markteingriff. „Dieser Markteingriff ist die letzte Möglichkeit, wenn es ohne Monopol zu einem Marktversagen käme und es der Volkswirtschaft und der Bevölkerung wesentlich schlechter ginge“, sagt der Ökonom. Das treffe aber hier nicht zu.
Auch liegen die Schäden durch Spielsucht, sprich die gesellschaftlichen Kosten, „im niedrigen Promillebereich“. „Der Geldeinsatz von Spielern mit problematischen Verhalten beträgt zwei Euro, bei pathologischem Spielverhalten sind es rund drei Euro pro Tag“, sagt Schneider.
Insgesamt verursache Spielsucht bloß sieben bis 13 Millionen Euro Schaden pro Jahr. Nur in einem „fiktiven Extremszenario“ könne der Schaden auch bis zu 280 Millionen Euro betragen. Das reiche aber für die Begründung des Monopols nicht aus.
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