Neues Gesetz versetzt Hoteliers in Aufruhr
Tourismus.Die Konsumentenschützer haben es bestimmt gut gemeint, aber mit ihrer Pauschalreiserichtlinie haben sie sich keine Freunde im Tourismus gemacht. „Diese Gesetzeslage ist ein völliger Schwachsinn, aber wir müssen jetzt trotzdem damit leben“, sagt etwa Wolfgang Kleemann, Chef der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Das Gesetz tritt per 1. Juli in Kraft und trifft all jene, die Urlaubspakete anbieten, in denen zu mindestens 25 Prozent Leistungen enthalten sind, die sie nicht selbst erbringen (Transfers, Behandlungen, Verleih-Services, Liftkarten). Geschätzte 3000 Hoteliers in Österreich bieten solche Pakete an. Sie müssen künftig sicherstellen, dass ihre Urlauber nicht um ihre Anzahlung umfallen, wenn das Hotel pleite geht. Für diesen Fall können sie eine entsprechende Versicherung abschließen. Klingt sinnvoll, ist es laut Kleemann aber nicht. „Ich habe in den vergangenen 35 Jahren keinen Fall erlebt, in dem eine Pauschalreiseversicherung schlagend geworden wäre. Die Zahl der Hotelinsolvenzen kann man an einer Hand abzählen“, sagt er. So gesehen ist das neue Gesetz für die Versicherungsbranche ein gutes Geschäft, im Besonderen für die deutsche Assekuranz HDI, die bei einer Ausschreibung zum Zug gekommen ist und ein neues Versicherungsmodell auf den Markt gebracht hat.
Die Vermieter haben voraussichtlich noch bis September Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Aber was passiert, wenn ein Betreiber eines Hotels und einer Pension das neue Gesetz einfach ignoriert? „Nichts“, sagt Kleemann. „Weil es ein Gesetz ohne Sanktionen ist.“ Außer jemand ist dem Vermieter nicht wohl gesonnen und zeigt ihn bei der Gewerbebehörde an – etwa wegen unlauteren Wettbewerbs. Dann drohe dem Betrieb der Entzug der Konzession.simone hoepke
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