Neues Gesetz: Apotheken dürfen künftig bis 21 Uhr offenhalten

Neues Gesetz: Apotheken dürfen künftig bis 21 Uhr offenhalten
Novelle zum Apothekengesetz bringt ab Jänner viel längere Öffnungszeiten und mehr Kompetenzen. Auch Analysen von Harnproben erlaubt.

Die rund 1.400 Apotheken in Österreich dürfen ab Jänner 2024 länger offenhalten und erhalten die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. Dies sieht die Novelle zum Apothekengesetz vor, die am Freitag vom Gesundheitsministerium in Begutachtung geschickt wurde. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten. Es ist die erste Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 1984. 

Die wohl wichtigste Neuerung ist die deutliche Ausweitung der erlaubten Öffnungszeiten, die jenen im Einzelhandel angepasst werden. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können damit werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.

INTERVIEW MIT GESUNDHEITSMINISTER JOHANNES RAUCH

Durchführen von Gesundheitstests

Weiters wird Apothekerinnen und Apothekern erlaubt, diverse Gesundheitstests in der Apotheken anzubieten. So sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchgeführt werden. Laut Aussendung des Ministeriums wird auch klargestellt, dass Apothekerinnen und Apotheker auch Medikationsanalysen für Patienten durchführen dürfen. So sollen mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten aufgezeigt werden. Gleichzeitig werde der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.

"Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung - gerade am Land“, wird Gesundheitsminister Johannes Rauch zitiert.

Künftig drei Filialapotheken möglich

Apothekerinnen und Apotheker können künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von eine auf maximal drei erweitert. "Mit diesen Maßnahmen wird die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten erleichtert", heißt es in der Aussendung des Ministeriums. 

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Neos fehlt die Möglichkeit des Impfens

Neos-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßt die Ausweitung der Kompetenzen für Apotheken. Allerdings sei eine jahrelange Forderung ihrer Partei erneut nicht erfüllt: "Wir Neos treten seit Jahren für das Impfen in der Apotheke ein." Dass dadurch die Patientensicherheit gefährdet wäre, sei gesundheitspolitischer Unsinn. "In zahlreichen europäischen Ländern geschieht das auch bereits problemlos."

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