Neue Spielregeln für die 24-Stunden-Pflege

Der neue Rechtsrahmen soll das Verhältnis zwischen Vermittlungsagentur, Pflegekraft und Betreuungsperson klar definieren.
Ab Oktober müssen Leistungen und Preise detailliert aufgeschlüsselt werden.

Seit Jahren wird davon gesprochen, jetzt ist es endlich so weit. Voraussichtlich ab Oktober gelten neue, gesetzliche Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Eine entsprechende Verordnung des Wirtschaftsministeriums ging am Montag in Begutachtung.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will mit den neuen Spielregeln "klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz für die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung" schaffen. Das Fehlen eines solchen Rahmens führte in den vergangenen Jahren zu einem Wildwuchs in der Branche.

700 Agenturen

Schon 600 bis 700 Agenturen vermitteln in Österreich selbstständige Pflegekräfte, vornehmlich aus der Slowakei und Rumänien an Pflegebedürftige. Neben seriösen Agenturen tummeln sich auch viele dubiose Anbieter. Beschwerden über schlecht ausgebildete Pflegekräfte, völlig intransparente Abrechnungen oder Knebelverträge häuften sich zuletzt. Dagegen vorzugehen war schwierig. Das soll sich jetzt ändern. Im Kern regelt die Verordnung vor allem folgende Bereiche:

Vertragspflicht: Zwischen Vermittlungsagentur und Personenbetreuerin (zu mehr als 90 Prozent Frauen, Anm.) muss ein schriftlicher "Organisationsvertrag" vereinbart werden. Darin muss z. B. stehen, wie viel die Agentur der Pflegerin für die Vermittlung in Rechnung stellt. Zwischen der betreuungsbedürftigen Person und der Agentur ist ein schriftlicher "Vermittlungsvertrag" Pflicht. Darin müssen alle vereinbarten Leistungen und Kosten aufgeschlüsselt werden. Irreführende, etwa unvollständige Preisangaben, sind nicht erlaubt.

Aufklärungspflicht: Agenturen müssen vor Vertragsabschluss den konkreten Betreuungsbedarf im Haushalt erheben und über die Rechte und Pflichten der Pflegerinnen aufklären.

Leistungsnachweise: Manche Agenturen verlangen Monatspauschalen für die laufende Begleitung der Pflegedienstleistung. Künftig müssen sie konkret nachweisen, welche Leistungen damit genau abgegolten werden. Bei Problemen während der Pflege muss ein Ansprechpartner der Agentur auf alle Fälle "in zeitlich angemessenen Ausmaß" erreichbar sein.

Bezahlung: In der Regel erfolgt die Bezahlung direkt an die Pflegerin. Hebt die Agentur das Entgelt ein, muss angeführt werden, wie viel der Pflegerin für diese Dienstleistung verrechnet wird.

Kündigungsfrist: Verträge mit Agenturen können grundsätzlich zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Für Andreas Herz, Branchensprecher in der Wirtschaftskammer, sind die Mindeststandards "für alle Beteiligten sinnvoll" und eine wichtige Rechtsgrundlage, um behördlich gegen "Schwarze Schafe" vorgehen zu können. Noch im Herbst soll eine eigene Homepage mit sämtlichen Infos rund um die 24-Stunden-Betreuung online gehen. Das geplante Gütesiegel lässt weiter auf sich warten.

Vermittlung
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, wurde im Zuge einer Gesetzesnovelle die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung von der eigentlichen Personenbetreuung gewerberechtlich getrennt. Derzeit gibt es zwischen 600 und 700 Vermittler, die ab sofort unter das Gewerbe "Organisation von Personenbetreuung" fallen. Zu den größten Vermittlern zählen das Hilfswerk und die Caritas.

Betreuung
Derzeit gibt es ca. 70.000 zum Gewerbe angemeldete, selbstständige Personenbetreuerinnen (mehr als 90 Prozent Frauen), 31.000 davon aus der Slowakei, 27.000 aus Rumänien, 4000 aus Ungarn, 1500 aus Österreich.

Kommentare