Neue Regeln fürs Eigentum: Wer schweigt, stimmt zu

Neue Regeln fürs Eigentum: Wer schweigt, stimmt zu
Schnellere Entscheidungsfindung mit kompliziertem Modell

Die geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetze soll auch bauliche Maßnahmen für den Klimaschutz erleichtern. Außerdem wird die Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft verändert. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz ist abgelaufen. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) hat die Änderungen zusammengefasst.

Einstimmigkeit

In Zukunft reicht es, wenn für die im Gesetz genau definierte Maßnahmen die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung verständigt werden und in zwei Monaten kein Einspruch erfolgt. Im Entwurf genannt wird die „behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjektes oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft“. Zu den unumstrittenen Änderungen gehört der „Einbau von einbruchssicheren Türen“.

Auch ökologischen Maßnahmen werden im Gesetz aufgezählt. Dazu gehört eine „Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges“. In diesem Punkt gab es bereits Kritik, weil keine Schnellladestationen vorgesehen sind. Der Grund dafür ist die beschränkte Transportkapazität der Leitungen. Würde man allen Eigentümern Schnellladestationen ermöglichen, müsste man die Stromleitungen austauschen. Das würde zu beträchtlichen Kosten führen.

Die zweite Ökoerleichterung betrifft das „Anbringen einer Photovoltaikanlage an einem Reihenhaus oder Einzelgebäude“. Auch hier reicht künftig eine Mitteilung an die anderen Eigentümer. Ebenfalls Teil der Reform ist die Zustimmung zur „Anbringung von sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Vorrichtung zur Beschattung eines Objektes“.

Ästhetische Fragen

Hier könnte es laut ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel Probleme geben. Etwa wenn ein Eigentümer eine Beschattungsvorrichtung anbringen lässt und der nächste Eigentümer sich für ein anderes System entscheidet. Und wie sieht eine sich „harmonisch einfügende Vorrichtung“ aus?

Wohnungseigentümer, die eine diese Maßnahmen umsetzen, haben natürlich „die damit verbundenen Kosten und Folgekosten zu tragen“.

Außerdem wurde eine Mindestrücklage von 90 Cent pro Quadratmeter zur Erhaltung des Gebäudes und für ökologische Maßnahmen festgelegt. Diese Neuerung sei zwar „gut gemeint“, aber der Ausnahmekatalog für die Unterschreitung der neuen Vorgabe sei „zu unbestimmt“, lautet die Kritik von ÖVI-Verwaltersprecher Udo Weinberger.

Für die Ermittlung des Willens der Mehrheit der Wohnungseigentümer soll es künftig einen neue Variante geben. Es kann auch mit Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, eine Entscheidung getroffen werden. Holzapfel rät den Eigentümern künftig an den Versammlungen teilzunehmen.

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